Großeinsatz gegen organisierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen

Großeinsatz gegen organisierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen
Das Innenministerium verbietet das "Hells Angels Charter Leverkusen" und löst den Verein auf - in Verbindung mit einem der landesweit größten Polizeieinsätze im Kampf gegen Rockerkriminalität.

Düsseldorf (epd). Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat am Dienstag den Verein „Hells Angels Motorcycle Club Leverkusen“ verboten und aufgelöst. Zudem durchsuchte die Polizei seit den frühen Morgenstunden mit über 1.200 Einsatzkräften mehr als 50 Objekte in 28 Städten in Nordrhein-Westfalen. Wie Polizei und Ministerium erläuterten, wurden Wohnungen und Geschäftsräume von Vereinsmitgliedern und Unterstützern durchsucht.

Es handelte sich nach Worten von Innenminister Herbert Reul (CDU) um einen der größten Einsätze zur Bekämpfung der Rockerkriminalität in der Geschichte des Bundeslandes. Federführend war neben der Polizei Düsseldorf die Spezial-Staatsanwaltschaft der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen.

Mitglieder verübten Straftaten

„Wer mit Waffen, Drogen, Gewalt und Einschüchterung sein Geld verdient, muss jederzeit damit rechnen, dass die Polizei morgens im Schlafzimmer steht. Nicht als Gast, sondern mit Durchsuchungsbeschluss“, erklärte Innenminister Reul und sprach von einer unmissverständlichen Botschaft: „Maximaler Fahndungsdruck, null Toleranz und kein Quadratmeter Rückzugsraum für kriminelle Rocker in Nordrhein-Westfalen“.

Grundlage des Verbots des Leverkusener „Motorrad-Clubs“ waren den Angaben nach Ermittlungsergebnisse unter anderem wegen des Verdachts der Bildung beziehungsweise Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Der Verein war im Mai 2024 als sogenanntes „Prospect Charter“ gegründet und im Juni 2025 zur vollwertigen Ortsgruppe ernannt worden, wie das Innenministerium mitteilte. Mitglieder seien vielfach durch Straftaten in Erscheinung getreten, darunter unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung und räuberische Erpressung.

In NRW sind den vergangenen Jahren bereits andere „Hells Angels“-Ableger verboten worden.