Berlin (epd). Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erwartet, dass die Senkung der Mineralölsteuer komplett an die Verbraucher weitergegeben wird. Die Konzerne sollten das als Verpflichtung verstehen. Falls nicht, könne das Kartellamt aber nicht direkt dagegen vorgehen, sagte Mundt am Freitag im rbb24 Inforadio.
„Also in dem Moment der Steuersenkung können wir nicht eingreifen, eben weil die Absenkung um 17 Cent nicht verpflichtend ist. Mit anderen Worten, die Unternehmen, die es nicht machen würden, würden sich auch nicht rechtswidrig verhalten, zumindest würden sie nicht gegen Kartellrecht verstoßen“, erläuterte Mundt. Überprüft werden könne das jedoch im Nachhinein.
„Hohe Preise sind nicht verboten“
Kritik, dass das Kartellamt nicht ausreichend durchgreife, wies Mundt zurück. Das sei eine Kritik von denjenigen, die vom Kartellrecht nichts wüssten. Zum Wettbewerbsrecht gehöre, dass hohe Preise an sich nicht verboten sind. „Was verboten ist, ist Missbrauch, so was wie Absprachen und so weiter“, unterstrich Mundt.
Der Bundestag will am Freitagvormittag beschließen, dass die Steuern auf Diesel und Benzin um 17 Cent pro Liter gesenkt werden. Die Steuersenkung soll ab 1. Mai gelten. Die Politik reagiert damit auf stark gestiegene Kraftstoffpreise an den Tankstellen infolge des Iran-Krieges.




