Hubig plant Strafrechtsverschärfung bei digitaler Gewalt

Hubig plant Strafrechtsverschärfung bei digitaler Gewalt
Bloßgestellt durch Nacktbilder oder vermeintlichen Sex: Justizministerin Hubig will Frauen besser vor digitaler, meist sexualisierter Gewalt schützen. Dafür soll es neue Regeln im Strafrecht und mehr zivilrechtliche Ansprüche Betroffener geben.
17.04.2026
epd
Von Corinna Buschow und Maximilian Arnhold (epd)

Berlin (epd). Die Bundesregierung will ungewollte Nackt- oder Sex-Videos im Netz, egal ob echt oder gefälscht, unter Strafe stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) präsentierte am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf, nach dem Bilder oder Videos, die die Intimsphäre verletzen, verboten werden sollen. In der Regel werden Frauen Opfer dieser Form von digitaler Gewalt. Schon die Herstellung soll demnach geahndet werden. Betroffene demütigender Bilder und Videos sollen zudem mehr Möglichkeiten bekommen, zivilrechtlich gegen Plattformbetreiber vorzugehen.

Dazu gehört, dass sie bei Darstellungen auf anonymen Accounts gerichtlich Auskunft über den Accountinhaber erwirken können. Auch die Sperrung von Konten soll möglich sein. Man werde dafür sorgen, „dass notorische Rechtsverletzer stummgeschaltet werden können“, erklärte Hubig. Der Rechtsstaat dürfe „nicht schulterzuckend zusehen, wenn Accounts zur Waffe werden“. Hubig stellte in Aussicht, dass die Antragsstellung für Betroffene vor Gericht niedrigschwellig organisiert werden soll.

Hubig: Recht hinkt digitaler Realität hinterher

Fälle digitaler Gewalt durch ungewollte Nacktfotos in der Sauna oder Nahaufnahmen vom Po beim Joggen, aber auch durch gefakte Porno-Darstellungen wie im Fall der Schauspielerin Collien Fernandez hatten gezeigt, dass im Strafrecht Möglichkeiten fehlen, sich gegen demütigende Darstellungen zur Wehr zu setzen. Das Recht hinke der digitalen Realität hinterher, sagte Hubig.

Das gilt auch für sogenanntes Cyber-Stalking: Werden Frauen über Tracker verfolgt, gibt es dagegen bislang keine Handhabe. Auch das will Hubig ändern. Die ständige Überwachung mittels Technologien ist künftig verboten, wenn sie darauf ausgerichtet ist, der betroffenen Person zu schaden.

Durch die neuen oder angepassten Strafrechtsbestände drohen für digitale Gewalt künftig Sanktionen bis zu zwei Jahren Gefängnis. Verbieten will Hubig auch Deepfakes, die in anderer als sexualisierter Weise Persönlichkeitsrechte verletzen. Das gilt etwa für Videos, die dem Ansehen einer Person schaden können, weil sie sie vermeintlich bei einer Straftat zeigen. Satire ist von diesem Verbot ausgenommen.

IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden

Hubig sieht auch die geplante IP-Adressen-Speicherung als Mittel, um Gewalt gegen Frauen im Netz stärker zu bekämpfen. Diese soll auf drei Monate begrenzt sein, danach werden die Daten gelöscht. Die Speicherung ist unter Datenschützern und Grünen-Politikern umstritten. Sie befürchten eine Aushöhlung von Grundrechten.

Hubig wies die Kritik an der geplanten Speicherung zurück: Die Sicherheitsbehörden bräuchten die IP-Adressen dringend, da sich Täter dahinter verstecken könnten. „Wir reden über Taten, die Menschen, vor allem Frauen, in ihren Grundfesten erschüttern, die sie demütigen und in ihren Familien und Bekanntenkreisen zu massiven Problemen führen können.“

Das Gesetzesvorhaben zu den IP-Adressen soll bereits kommende Woche im Kabinett beraten werden, der Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt wird zunächst weiter beraten, bevor das Parlament endgültig entscheidet.