Europäischer Gerichtshof kippt Kürzung von Familiengeld in Bayern

Europäischer Gerichtshof kippt Kürzung von Familiengeld in Bayern
Bayern kürzte das Familiengeld für Kinder im EU-Ausland. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt das für rechtswidrig - und stärkt damit die Rechte von Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten.

Luxemburg, Brüssel (epd). Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen der Praxis beim Bayerischen Familiengeld verurteilt. Die sogenannte Indexierung - also die Kürzung der Leistung je nach Wohnort des Kindes im EU-Ausland - verstößt gegen EU-Recht, entschied das Gericht am Donnerstag in Luxemburg (C-642/24).

Besonders wenig Geld für Kinder in Bulgarien und Rumänien

In Bayern gibt es seit 1. September 2018 Familiengeld. Es beträgt für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, 250 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind und 300 Euro pro Monat ab dem dritten Kind. Es wird vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt, also über 24 Monate.

Für Kinder, die in bestimmten EU-Staaten leben, wurde das Familiengeld jedoch abgesenkt - auf 125 Euro in Bulgarien und Rumänien sowie 187,50 Euro in vielen anderen osteuropäischen Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission sah darin eine unzulässige Ungleichbehandlung, erhob Klage und bekam nun vor dem Gerichtshof Recht.

Der EuGH stellte klar, dass pauschale Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden dürfen. Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten, etwa Saisonarbeiter, müssten die gleichen Leistungen erhalten wie Inländer, da sie im Aufnahmeland Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die bayerische Regelung benachteilige vor allem Staatsangehörige anderer EU-Staaten und stelle damit eine mittelbare Diskriminierung dar. Eine Rechtfertigung etwa mit unterschiedlichen Lebenshaltungskosten ließ das Gericht nicht gelten.