Berlin (epd). Nach der Debatte über den Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt will das Bundeskabinett in der nächsten Woche die angestrebte IP-Adressen-Speicherung auf den Weg bringen. Das kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch im Bundestag an. Die Bundesregierung will Internetanbieter laut dem ursprünglichen Entwurf dazu verpflichten, IP-Adressen drei Monate lang zu speichern, um sie für die Verfolgung von Straftaten im Netz nutzen zu können.
Hubig, die am Mittwoch Fragen der Abgeordneten im Bundestag beantworten musste, betonte, ihr gehe es um ein Gesamtkonzept zum Schutz von Frauen vor jeder Form von Gewalt. „Gewalt gegen Frauen online und offline ist längst ein Massenphänomen“, sagte sie. Es sei zu lange als privates Problem der Betroffenen abgetan worden.
Gesetzespläne gegen sexualisierte Deepfakes in der Ressortabstimmung
Hubigs Gesetzespläne gegen sexualisierte Gewalt im Netz, etwa durch gefakte Pornos, befinden sich nach ihren Worten seit der vergangenen Woche in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. „Unerträgliche Formen digitaler Gewalt sollen künftig strafbar sein, zum Beispiel das Verbreiten von Vergewaltigungsvideos, voyeuristische Aufnahmen in der Sauna und sexualisierte Deep-Fakes“, sagte Hubig.
Ein schärferes Vorgehen gegen digitale Gewalt hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandez, die sich gegen gefakte Darstellungen von ihr im Netz zur Wehr setzt, hatte Tempo in die Debatte gebracht.




