Berlin (epd). Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen moniert unnötige Kosten für Gesundheits-Apps. Die Hersteller dieser Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) dürften den Preis im ersten Jahr beliebig festlegen, kritisierte die Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen am Mittwoch in Berlin. Das führe systematisch zu überhöhten Preisen.
Im vergangenen Jahr habe der Preis für eine Gesundheitsanwendung im ersten Verfügbarkeitsjahr im Schnitt bei 544 Euro gelegen, teilte der Verband weiter mit. Für die Nutzung in den weiteren Jahren hätten die Kassen hingegen für 40 Apps einen Durchschnitt von 227 Euro verhandelt.
Erstattung im ersten Jahr auch ohne Nutzen
Seit 2020 können DiGA per Rezept verordnet werden. Diese Apps sollen beispielsweise einen besseren Umgang mit Schmerzen ermöglichen, beim Abnehmen helfen oder an die regelmäßige Einnahme von Medikamenten erinnern. Um dauerhaft in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen zu werden, müssen diese Anwendungen nachweisen, dass sie einen gesundheitlichen Nutzen bringen.
Der GKV-Spitzenverband kritisierte weiter, dass die meisten Gesundheitsanwendungen auch in der Erprobungsphase, in der ein Nutzen noch unbelegt sei, von den Krankenkassen finanziert werden müssten. Seit 2020 hätten die Kassen den Herstellern so insgesamt 63 Millionen Euro vorfinanziert. Mehr als 7 Millionen Euro seien für Apps gezahlt worden, die mangels Nutzen wieder aus dem Leistungskatalog gestrichen worden seien. Einen Rückzahlungsanspruch gebe es nicht.
Der Verband forderte, dass vom ersten Erstattungstag an verhandelte Preise gelten müssten. Außerdem dürften nur Apps mit nachgewiesenem Nutzen in den Leistungskatalog.



