Länder billigen Pläne für Umsetzung der EU-Asylreform

Länder billigen Pläne für Umsetzung der EU-Asylreform
Die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in Deutschland hat die letzte Hürde genommen. Die Bundesländer gaben am Freitag grünes Licht für die geplanten Grenzverfahren.

Berlin (epd). Deutschland kann die EU-Asylreform fristgerecht umsetzen. Der Bundesrat ließ am Freitag in Berlin die vom Bundestag bereits beschlossenen Regelungen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) passieren. Es verpflichtet Deutschland, für Asylbewerber mit geringer Aussicht auf einen Schutzstatus bis zum Sommer sogenannte Grenzverfahren einzurichten. Asylverfahren und Abschiebungen sollen damit schneller vonstatten gehen. Die Verfahren müssen an den Schengen-Außengrenzen vorgehalten werden, in Deutschland also an Flug- und Seehäfen.

Über die EU-Vorgaben hinaus geht die von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in den Regelungen festgehaltene Möglichkeit sogenannter Sekundärmigrationszentren in den Bundesländern. Dort sollen auch Flüchtlinge, die über eine EU-Binnengrenze nach Deutschland kommen, bis zur Entscheidung über den Antrag weitgehend festgehalten werden können. Die allermeisten Flüchtlinge kommen über diesen Weg nach Deutschland. Inwieweit die Bundesländer diese Möglichkeit nutzen werden, haben sie bislang offengelassen.

EU plant weitere Verschärfung der Asylpolitik

Die EU-Staaten hatten sich nach jahrelangen Diskussionen 2024 auf die EU-Asylreform geeinigt. Mit einem besseren Management an der Grenze will die EU erreichen, dass Flüchtlinge ohne Aussicht auf einen Schutzstatus im Prinzip gar nicht erst einreisen. Ein sogenannter Solidaritätsmechanismus soll sicherstellen, dass Menschen mit Schutzstatus fair auf die Mitgliedsländer verteilt werden.

Die EU verhandelt derweil längst über eine weitere Verschärfung ihrer Flüchtlingspolitik. Am Donnerstag stimmte das Parlament mit der Mehrheit der Stimmen der konservativen und Rechtsaußen-Parteien für die sogenannte Rückführungsverordnung. Sie soll ermöglichen, Schutzsuchende für bis zu 24 Monate oder länger zu inhaftieren sowie Rückführungszentren in Ländern außerhalb der EU zu nutzen. Diese sogenannten Return Hubs sind besonders umstritten.