Berlin (epd). Das Bürgergeld ist bald Geschichte: Der Bundesrat hat am Freitag die Einführung der neuen Grundsicherung gebilligt. Damit gelten ab Juli strengere Regeln für die Bezieherinnen und Bezieher. Wenn sie nicht wie vorgesehen mit dem Jobcenter zusammenarbeiten, können früher und in größerem Umfang als bisher Leistungen gekürzt werden. Zudem bekommt die Vermittlung in Arbeit in der Regel Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung.
Die Regierungskoalition verspricht sich von der Reform, dass mehr Menschen in Arbeit gebracht werden können und der Staat Geld spart. Sozialverbände bezweifeln aber, dass die Änderungen tatsächlich dabei helfen, Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu führen. Sie befürchten, dass sich durch den höheren Druck und die weitergehenden Leistungskürzungen die Lebenssituation von Betroffenen und ihren Familien verschlechtert.
Kinder in jedem dritten Bürgergeldhaushalt
Derzeit bekommen in Deutschland rund 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld. Etwa 3,8 Millionen davon gelten als grundsätzlich erwerbsfähig, wobei viele von ihnen sogenannte Vermittlungshemmnisse wie mangelnde Deutschkenntnisse oder fehlende Berufsabschlüsse haben. In etwa einem Drittel aller Haushalte im Bürgergeldbezug leben Kinder.



