Kammergericht verurteilt Hamas-Mitglieder wegen Terrorismus

Kammergericht verurteilt Hamas-Mitglieder wegen Terrorismus
Erstmals stuft ein höheres deutsches Gericht die Hamas als terroristische Vereinigung ein.

Berlin (epd). Das Berliner Kammergericht hat vier Hamas-Mitglieder im Alter von 36 bis 58 Jahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren verurteilt. Damit habe erstmals ein Oberlandesgericht in Deutschland entschieden, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Vereinigung im Ausland im Sinne des Strafgesetzbuches handele, erklärte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Berlin nach 53 Hauptverhandlungstagen. (Az.: 1 St 2/24)

Die Verurteilten sollen als „Auslandsoperateure“ der Hamas unterirdische Waffendepots in Polen, Dänemark und Bulgarien kontrolliert haben. Konkrete Anschlagsplanungen auf europäischem Boden seien nicht festgestellt worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Hamas wird in dem Urteil des Staatsschutzsenates als eine aus der Muslimbruderschaft hervorgegangene Organisation mit militant-extremistischer Ausrichtung bezeichnet. Erklärtes Ziel sei die Vernichtung des Staates Israel und die Errichtung eines islamischen Gottesstaats in Palästina.

Zwar ist die Hamas von der Europäischen Union schon länger als Terrororganisation gelistet, eine Einstufung nach deutschem Recht gab es bislang nicht, heißt es in dem Urteil weiter. Dabei seien die Kriterien schon vor dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 erfüllt gewesen.

Die Angeklagten, die alle im Libanon geboren wurden und „vor vielen Jahren“ nach Deutschland und Europa kamen, bleiben weiter in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.