Dresden (epd). Auch in Sachsen soll die Sargpflicht gelockert werden. Das Landeskabinett billigte am Dienstag in Dresden eine Novelle des Bestattungsgesetzes, die nach Angaben von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) Bestattungen in Tüchern aus religiösen Gründen erlaubt. Diese Form ist besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung.
Die Regelung sei überfällig und Ausdruck der Religionsfreiheit, sagte Köpping. Sachsen sei eines der letzten Bundesländer, das Tuchbestattungen gesetzlich regele. Der Friedhofszwang bleibe erhalten, jedoch sollen neue Beisetzungsformen zugelassen werden.
Haustier-Bestattung im eigenen Grab
Die Novellierung soll ermöglichen, einen Teil der Asche Verstorbener als privates Andenken zu behalten und etwa in Schmuckstücken zu verarbeiten. Zugelassen werden auch Mensch-Tier-Bestattungen. Die Asche geliebter Haustiere dürfe künftig im eigenen Grab bestattet werden, hieß es.
Neu geregelt werden laut Köpping naturnahe Bestattungsformen wie das Verstreuen der Totenasche auf Friedhofsflächen sowie die Baumbestattung. Flussbestattungen wie in Rheinland-Pfalz sollen aber nicht erlaubt werden.
Der Grundsatz der Totenruhe gelte weiterhin, betonte Köpping. Urnen dürften nicht zu Hause aufbewahrt werden. Eltern, die eine Fehl- oder Totgeburt erlitten haben, müssen laut Entwurf ihre „Sternenkinder“ erst ab einem Gewicht von einem Kilogramm individuell bestatten.
Liberalstes Gesetz in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz war 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Er erlaubt neben der Tuchbestattung alternative Beisetzungen, Diamanten aus Totenasche und die Verwahrung der Urne zu Hause.
Im Jahr 2023 hatte die damalige sächsische Landesregierung bereits einem Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zugestimmt. Zu einer Beschlussfassung kam es in der vorigen Legislaturperiode jedoch nicht mehr.



