Sachsen will Sargpflicht lockern

Sachsen will Sargpflicht lockern
Fast alle Bundesländer haben die Regeln zur Bestattungskultur überarbeitet. Nun sollen auch in Sachsen Tuchbestattungen erlaubt werden.

Dresden (epd). Eine Bestattung in Tüchern statt in einem Sarg soll künftig auch in Sachsen möglich sein. Das Landeskabinett stimmte am Dienstag in Dresden einer Novelle des Bestattungsgesetzes zu, das nach Angaben von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) Bestattungen in Tüchern aus religiösen Gründen erlaubt. Diese Form ist besonders für jüdische und muslimische Gläubige von Bedeutung.

Die Regelung sei überfällig und Ausdruck der Religionsfreiheit, sagte Köpping. Sachsen sei eines der letzten Bundesländer, das Tuchbestattungen gesetzlich regele. Die Novellierung soll es Hinterbliebenen auch ermöglichen, einen Teil der Asche Verstorbener als privates Andenken zu behalten und etwa in Schmuckstücken zu verarbeiten. Auch Mensch-Tier-Bestattungen sollen erlaubt werden.

Zweiter Anlauf

Im Jahr 2023 hatte die damalige Landesregierung bereits einem Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zugestimmt, das sarglose Bestattungen ermöglicht sowie Bestattungswälder und Mensch-Tier-Bestattungen geregelt hätte. Zu einer Beschlussfassung kam es jedoch in der vorigen Legislaturperiode nicht mehr.