Regierung will Gesetz gegen Porno-Deepfakes schnell vorlegen

Regierung will Gesetz gegen Porno-Deepfakes schnell vorlegen
Der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes rückt die Gewalt durch sexualisierte Fake-Darstellungen von Frauen erneut in den Fokus. Bundesjustizministerin Hubig will die Strafverfolgung verbessern und dafür bald einen Gesetzentwurf vorlegen.
20.03.2026
epd
Von Corinna Buschow und Karsten Frerichs (epd)

Berlin (epd). Die Anzeige der Schauspielerin Collien Fernandes wegen sexualisierter Deepfakes bringt Tempo in die Debatte um einen besseren Schutz von Frauen vor digitaler Gewalt. Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte am Freitag in Berlin, ein entsprechender Gesetzentwurf sei „praktisch fertig“ und werde „in sehr kurzer Zeit“ veröffentlicht. Hubig will demnach das Erstellen gefälschter Pornodarstellungen unter Strafe stellen. Täter sollten sich nicht mehr sicher fühlen können, sondern damit rechnen müssen, dass sie bekannt und wirksam strafrechtlich verfolgt werden, sagte sie den Sendern RTL/ntv.

Die Schauspielerin Fernandes wehrt sich seit einigen Jahren gegen sogenannte Deepfake-Videos von sich mit pornografischen Inhalten und hat die Bedrohung durch digitale Gewalt an ihrem eigenen Beispiel öffentlich gemacht. Inzwischen hat sie eine Person in ihrem nächsten familiären Umfeld angezeigt und wirft ihr unter anderem Identitätsdiebstahl und sexualisierte Gewalt vor.

Erstellen von Porno-Bildern soll strafbar sein

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag angekündigt, Strafbarkeitslücken bei „bildbasierter sexualisierter Gewalt“ schließen zu wollen. Im Zusammenhang mit einer Flut gefälschter Bikini-Bilder mit der KI Grok auf der Plattform X hatte Hubig im Januar eine Gesetzesverschärfung angekündigt, die inzwischen konkreter ist. Ihr Sprecher erläuterte, im Gesetzentwurf gehe es im Fokus um pornografische Deepfakes, mit denen in der Regel Frauen gedemütigt würden. Deren Erstellung ist aktuell nicht strafbar. Das soll sich ändern.

Frauen soll es künftig zudem durch zivilrechtliche Regelungen leichter gemacht werden, sich gegen die Verbreitung solcher Bilder zu wehren, erläuterte der Sprecher. Angedacht sei etwa ein Auskunftsanspruch der Plattformen ihnen gegenüber über den Verbreiter. Auch ein Zwang zu Accountsperrungen sei Teil des Gesetzentwurfs.

Hubig selbst räumte ein, dass die Strafverfolgung angesichts der Taten im digitalen Raum komplex sei. „Wir haben es mit internationalen Konzernen und Netzwerken zu tun, und es tauchen ständig neue Phänomene auf“, sagte sie dem „Spiegel“. Es sei extrem schwer, „da ganz vor die Welle zu kommen“.

Frauenrat: Rechtssystem auf diese Gewalt nicht vorbereitet

Eine gesetzliche Regelung gegen pornografische Fakes im Netz wird auch von der Union unterstützt. „Wir müssen uns jetzt damit befassen, eine gesetzliche Grundlage zur Strafbarkeit von Deepfakes zu schaffen, was die Erstellung und Verbreitung angeht“, sagte Frauenministerin Karin Prien (CDU) dem „Stern“. Die frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Anne König (CDU), nannte es einen „unhaltbaren Zustand“, dass Frauen im digitalen Raum nicht wirksam geschützt würden, „während Täter und Plattformen von der Zerstörung weiblicher Biografien profitieren“.

Einen besseren gesetzlichen Schutz vor sexueller Gewalt im Internet forderte auch die Organisation UN Women Deutschland. Es sei zudem geboten, Richterinnen und Richter sowie andere Entscheidungsträger mit Blick auf digitale und insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt zu schulen, erklärte sie in Bonn.

Für den Deutschen Frauenrat zeigt der Fall Fernandes, dass es in Deutschland dringenden Handlungsbedarf gibt. Dass sie sich für eine Anzeige in Spanien entschieden habe, zeige einmal mehr: „Unser Rechtssystem ist auf diese Form der Gewalt nicht vorbereitet“, sagte die Gewaltschutz-Expertin Sylvia Haller.