Berliner Landeskirche übernimmt Richtlinie gegen Missbrauch

Berliner Landeskirche übernimmt Richtlinie gegen Missbrauch
Die evangelische Kirche will Opfern sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen besser beistehen. Dazu übernimmt nun auch die Berliner Landeskirche bundesweite Regelungen.

Berlin (epd). Die bundesweite kirchliche Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt soll in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz im April in Kraft treten. Die Kirchenleitung hat die Aufnahme der Richtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in landeskirchliches Recht beschlossen. Die neue Rechtsverordnung solle vom 23. April an gelten, teilte die Landeskirche am Dienstag in Berlin mit. In den meisten anderen Landeskirchen wurde die Anerkennungsrichtlinie bereits beschlossen, zuletzt am 7. März in der sächsischen evangelischen Kirche.

Ziel sei, Verfahren und Leistungen für Betroffene in allen EKD-Gliedkirchen zu vereinheitlichen, hieß es. Mit der Entscheidung folge die Landeskirche der im März 2025 vom Rat der EKD vorgeschlagenen Anerkennungsrichtlinie. Die EKD-Richtlinie sieht für Betroffene sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche individuelle Leistungen angelehnt an deutsche Zivilgerichtsentscheidungen ohne Obergrenze sowie zusätzliche Pauschalleistungen in Höhe von 15.000 Euro vor, wenn die Tat nach heutigem Recht strafbar wäre.

Verantwortung für Leid

Konsistorialpräsidentin Viola Vogel betonte, die Anerkennungskommission der Landeskirche werde künftig gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz fortgeführt. Damit werde in gemeinsamer Verantwortung das Leid anerkannt, das Betroffenen im kirchlichen und diakonischen Raum widerfahren sei. Bischof Christian Stäblein erklärte, für die Betroffenen sei es enorm wichtig, dass die Landeskirchen der EKD einheitliche Maßstäbe setzen und Anerkennungsleistungen vergleichbar geregelt sind.