Washington (epd). Ein Bundesrichter in Boston hat am Mittwoch (Ortszeit) die Praxis des US-Heimatschutzministeriums für rechtswidrig erklärt, Migranten in Schnellverfahren in Drittstaaten abzuschieben. Das geschieht, wenn Heimatländer sich weigern, die betroffenen Personen aufzunehmen. Die Personen hätten ein Anrecht auf ein Verfahren, um die Abschiebungen in Drittstaaten anzufechten, schrieb Bundesrichter Brian Murphy in dem 81-seitigen Urteil. US-Gesetze untersagten Abschiebungen in Länder, wo den Betroffenen Gefahr aufgrund ihrer „Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Ansichten“ drohe.
Das Heimatschutzministerium hat zahlreiche Menschen in Länder abgeschoben, zu denen sie keine Bindung haben. Die demokratischen Senatoren des Auswärtigen Senatsausschusses berichteten diesen Monat in einer Untersuchung von 300 Abschiebungen in Drittstaaten, darunter El Salvador, Ruanda, Eswatini, Palau und Äquatorialguinea. Die US-Regierung habe den Staaten mehr als 32 Millionen Dollar gezahlt.
Afrikaner nach Kamerun abgeschoben
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch berichtete von einem „geheimen Abkommen“, demzufolge die USA 17 Männer und Frauen aus neun afrikanischen Ländern nach Kamerun abgeschoben habe. Mehrere hätten zuvor in den USA Asyl beantragt. In Kamerun seien sie umgehend in Haft genommen worden.
Laut US-Regierungsangaben verpflichten sich die Drittstaaten zu gewissen Standards. Richter Murphy befand, dass viele Fragen offen seien. Niemand wisse wirklich, was diese angeblichen Versicherungen bedeuten. Der Rechtsstreit um Abschiebungen in Drittstaaten läuft seit mehreren Monaten. Murphy hat das Inkrafttreten des Urteils 15 Tage ausgesetzt, um dem Heimatschutzministerium Zeit zum Widerspruch zu geben. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte der „New York Times“, Murphy habe eindeutige Rechtsgrundsätze ignoriert.


