Umweltexperten bewerten Infrastruktur-Gesetze als "hochproblematisch"

Umweltexperten bewerten Infrastruktur-Gesetze als "hochproblematisch"
Der schnelle Ausbau der Infrastruktur könnte zu sehr auf Kosten der Umwelt gehen, warnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen. Die Gesetzespläne findet er zu weitgehend. Verkehrsminister Schnieder widerspricht.
17.02.2026
epd
Von Corinna Buschow (epd)

Berlin (epd). Die von der Politik beabsichtigte Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben geht nach Einschätzung des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu sehr auf Kosten des Naturschutzes. Mit dem Vorhaben, Schienen-, Autobahn, Brücken- und Wasserstraßenbau im „überragenden öffentlichen Interesse“ zu behandeln, erreiche die Gesetzgebung eine neue Qualität, „die nun dezidiert auf Kosten von Naturschutz- und Umweltschutz geht“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums.

Dies sei „in Anbetracht des schlechten Naturzustands“ und weiterhin unbewältigter ökologischer Probleme „hochproblematisch“. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisieren in dem Papier das im Dezember vom Kabinett auf den Weg gebrachte „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das den Ausbau von Straßen beschleunigen soll.

Schnieder: Geht um Handlungsfähigkeit des Staates

Der Sachverständigenrat erkennt die Notwendigkeit des Ausbaus an, befürchtet aber, dass Umweltschutz mit den Plänen künftig kaum noch eine Rolle spielt. Er schlägt vor, das „überragende öffentliche Interesse“ auf die Instandsetzung verteidigungsrelevanter und maroder Infrastruktur zu begrenzen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) erklärte am Dienstag, die Kritik des Sachverständigenrats nehme er „sehr ernst“. Gleichzeitig sagte er: „Es geht darum, die Handlungsfähigkeit unseres Staates zu sichern.“ Wenn ein Projekt für Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit oder Sicherheit insgesamt von strategischer Bedeutung sei, „dann muss sich das auch in den Abwägungsentscheidungen widerspiegeln“. Ob er an einzelnen Punkten zu Änderungen am Gesetz bereit ist, sagte er nicht.

Gremium gegen Einschränkung von Verbandsklagen

Kritisch sieht der Sachverständigenrat auch das Vorhaben, Klagen von Verbänden gegen Bauvorhaben zu erschweren. Es könne durch empirische Daten nicht gestützt werden, dass Verbandsklagen ein relevantes Hemmnis für Infrastrukturvorhaben seien, heißt es in der Stellungnahme.

Der einzige Bereich, in dem es viele Klagen gegeben habe, seien Genehmigungen von Windenergieanlagen gewesen, erklärt das Gremium. Der Ausbau erneuerbarer Energien sei aber bereits ins „überragende öffentliche Interesse“ gestellt worden. Zudem hätten Verbandsklagen gegen Luftreinhaltepläne in Städten in der Vergangenheit dazu beigetragen, die Luftqualität zu verbessern. Die Verbände wirkten in solchen Fällen darauf hin, die Umsetzung geltenden Umweltrechts sicherzustellen, und dienten damit dem demokratischen Rechtsstaat.

Schnieder widersprach auch an der Stelle. Das Umweltrecht werde nicht geschwächt, erklärte er. Er sprach von einer „Beteiligung“ von Umweltverbänden, die erhalten bliebe. Sie sei wichtig, müsse aber „frühzeitig, konstruktiv und lösungsorientiert erfolgen“.

Der Bundestag hat die Beratungen über das Infrastruktur-Gesetz erst begonnen. Eine Sachverständigenanhörung im zuständigen Verkehrsausschuss ist für den 16. März angesetzt.