AfD in Niedersachsen zum "Beobachtungsobjekt" hochgestuft

AfD in Niedersachsen zum "Beobachtungsobjekt" hochgestuft
Die AfD in Niedersachsen galt bislang für den Verfassungsschutz als "Verdachtsobjekt". Nun wurde diese Einstufung erhöht. Begründung: Innerhalb des Landesverbandes seien "rechtsextremistische Bestrebungen" zu beobachten.
17.02.2026
epd
Von Björn Schlüter (epd)

Hannover (epd). Der Verfassungsschutz hat „rechtsextremistische Bestrebungen“ bei der AfD in Niedersachsen beobachtet. Der Landesverband der Partei sei deshalb jetzt zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft worden, teilte das Innenministerium des Landes am Dienstag in Hannover mit. Bislang galt die Landespartei als „Verdachtsobjekt“. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sprach von einer eindeutigen Bewertung: „Die größte Gefahr für unsere Gesellschaft geht vom Rechtsextremismus aus, und die AfD Niedersachsen ist nach der Einstufung eindeutig diesem Phänomenbereich zuzuordnen.“

Die Partei mache „unseren Staat und unsere demokratischen Institutionen verächtlich“, sagte sie. Menschen mit Migrationshintergrund würden von ihr als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse betrachtet. Die AfD propagiere unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft. „Das ist nunmehr belegt. Die Fortsetzung der Beobachtung durch den niedersächsischen Verfassungsschutz ist vor diesem Hintergrund die logische Konsequenz.“

Rechtsextremistische Ideologie innerhalb der AfD als Konsens

Insgesamt habe der Verfassungsschutz festgestellt, dass eine rechtsextremistische Ideologie mittlerweile den Konsens innerhalb der Gesamtpartei und auch des Landesverbandes Niedersachsen bilde. Häufig in aggressiver und konfrontativer Sprache vorgetragene verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen prägten den Charakter der Partei. Diese werde „von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht“.

Verfassungsschutzpräsident Dirk Pejril sagte, insgesamt gewännen die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD bundesweit an Einfluss. „Öffentlich bemühen sich die AfD Niedersachsen und ihr Landesvorstand stellenweise um ein eher gemäßigtes Auftreten. Eine Distanzierung gegenüber den extremistischen Kräften innerhalb der Gesamtpartei findet jedoch nicht statt.“ Vielmehr müsse von einem Mittragen, Weiterverbreiten und mitunter aktiven Zugehen auf extremistische Akteure sowie auf die von ihnen vertretene Ideologie gesprochen werden.

Klare Handlungsaufträge

Der Verfassungsschutz Niedersachsen könne auf Grundlage der neuen Einstufung die Aktivitäten der AfD im Bundesland weiterhin beobachten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend auch „eingriffsintensivere nachrichtendienstliche Maßnahmen treffen“. Ministerin Behrens sagte, es gebe nun drei klare Handlungsaufträge: „Wir müssen Extremisten entlarven, wir müssen sie entwaffnen, und wir müssen sie aus dem öffentlichen Dienst entlassen.“

Die Bundespartei der AfD war bereits im vergangenen Mai vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Diese Einordnung hat die Behörde nach einer Klage der AfD jedoch bis zu einer Gerichtsentscheidung ausgesetzt. Im Saarland, in Hamburg, Berlin, Rheinland-Pfalz und in Schleswig-Holstein wird die AfD als Teil der Gesamtpartei behandelt.

In Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Brandenburg gilt sie als „gesichert rechtsextrem“. In Bremen, Baden-Württemberg und Hessen sind die Landesverbände „Verdachtsfälle“. Auch Bayern und Nordrhein-Westfalen beobachten die AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es noch keine Entscheidung zur Einstufung.