Umweltexperten bewerten Infrastruktur-Gesetze als "hochproblematisch"

Umweltexperten bewerten Infrastruktur-Gesetze als "hochproblematisch"
Für den schnellen Ausbau der Infrastruktur will die Bundesregierung dem Umweltschutz weniger Priorität geben. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen zeigt Verständnis für das Ziel, findet die konkreten Pläne aber deutlich zu weitgehend.

Berlin (epd). Die von der Politik beabsichtigte Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben geht nach Einschätzung des Sachverständigenrats für Umweltfragen zu sehr auf Kosten des Naturschutzes. Mit dem Vorhaben, Schienen-, Autobahn, Brücken- und Wasserstraßenbau im „überragenden öffentlichen Interesse“ zu behandeln, erreiche die Gesetzgebung eine neue Qualität, „die nun dezidiert auf Kosten von Naturschutz- und Umweltschutz geht“, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Dies sei „in Anbetracht des schlechten Naturzustands“ und weiterhin unbewältigter ökologischer Probleme „hochproblematisch“.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kritisieren in dem Papier das im Dezember vom Kabinett auf den Weg gebrachte „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das den Ausbau von Straßen beschleunigen soll. Der Bundestag muss es noch beraten. Der Sachverständigenrat erkennt die Notwendigkeit des Ausbaus an, befürchtet aber, dass Umweltschutz mit den Plänen künftig kaum noch eine Rolle spielt. Er schlägt vor, das „überragende öffentliche Interesse“ auf die Instandsetzung verteidigungsrelevanter und maroder Infrastruktur zu begrenzen.

Gremium gegen Einschränkung von Verbandsklagen

Kritisch sieht der Sachverständigenrat auch das Vorhaben, Klagen von Verbänden gegen Bauvorhaben zu erschweren. Es könne durch empirische Daten nicht gestützt werden, dass Verbandsklagen ein relevantes Hemmnis für Infrastrukturvorhaben seien, heißt es in der Stellungnahme.

Der einzige Bereich, in dem es viele Klagen gegeben habe, seien Genehmigungen von Windenergieanlagen gewesen, erklärt das Gremium. Der Ausbau erneuerbarer Energien sei aber bereits ins „überragende öffentliche Interesse“ gestellt worden. Zudem hätten Verbandsklagen gegen Luftreinhaltepläne in Städten in der Vergangenheit dazu beigetragen, die Luftqualität zu verbessern. Die Verbände wirkten in solchen Fällen darauf hin, die Umsetzung geltenden Umweltrechts sicherzustellen, und dienten damit dem demokratischen Rechtsstaat.