Berlin (epd). Die Bundesregierung will die Vorgaben zur Barrierefreiheit verschärfen. Ein Entwurf des Bundessozialministeriums zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes steht am Mittwochvormittag auf der Tagesordnung des Kabinetts. Unter anderem soll vorgeschrieben werden, dass Bestandsgebäude des Bundes spätestens 2045 barrierefrei zugänglich sind, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Auch die Pflichten der Bundesbehörden für barrierefreie Kommunikation sollen erweitert werden.
Außerdem soll das Behindertengleichstellungsgesetz erstmals Vorgaben für die Privatwirtschaft machen - allerdings in eingeschränkter Form: Die Firmen sollen zwar zu geeigneten Maßnahmen verpflichtet werden, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu ihren Produkten und Angeboten zu ermöglichen. Allerdings sollen „alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ gelten. Dazu könnten die Unternehmen also nicht verpflichtet werden.
Kritik von Dusel und Ataman
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) sieht den Entwurf dennoch als „wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland“. Je mehr Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut würden, „desto stärker sind wir als Gesellschaft“, sagte sie dem epd.
Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel und die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman blicken kritisch auf den Gesetzentwurf, wie im Begleitschreiben des Ministeriums ans Kanzleramt deutlich wird, das dem epd ebenfalls vorliegt. Beide Beauftragten hätten vor allem bemängelt, „dass der Entwurf keine neuen generellen Verpflichtungen der Privatwirtschaft zur Herstellung von Barrierefreiheit enthält“, heißt es dort. Sowohl Dusel als auch Ataman äußerten demnach noch weitere Kritikpunkte.


