Oberste Sozialrichterin beklagt Belastung durch KI

Oberste Sozialrichterin beklagt Belastung durch KI
Künstliche Intelligenz erschwert die Arbeit der Sozialgerichte. Das liegt nach Auskunft der Präsidentin des Bundessozialgerichts auch daran, dass Menschen schwerer Hilfe durch Anwälte finden.

Kassel (epd). Bürgergeld- und Sozialhilfebezieher finden nach Angaben der Präsidentin des Bundessozialgerichts (BSG) bei Streit mit Behörden zunehmend schwerer Hilfe. "Es gibt immer weniger Fachanwälte für Sozialrecht, so dass die Menschen versuchen, selbst mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) Schriftsätze zu verfassen, sagte BSG-Präsidentin Christine Fuchsloch am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des obersten Sozialgerichts in Kassel.

Als Beispiel für den Einsatz von KI nannte Fuchsloch einen Fall bei einem Landessozialgericht, bei dem ein Kläger einen KI-erstellten Schriftsatz von 4.000 Seiten eingereicht habe. Entsprechende KI-Schriftsätze und Klagen seien oft sehr allgemein, mitunter zitiere die KI auch hinzuerfundene Urteile, erläuterte Fuchsloch: „Das alles muss dann von einem Gericht geprüft werden“.

Zunehmende Belastung durch KI

Die BSG-Präsidentin forderte eine bessere IT-Ausstattung der Gerichte, um auf das Problem der KI besser reagieren zu können. Gerichte seien dadurch zunehmend belastet, was wiederum Verfahren verzögere und Rechtsuchenden auch nicht helfe.

Fuchsloch beklagte zudem eine Kultur in der Gesellschaft, Gerichtsentscheidungen unterer Instanzen nicht zu akzeptieren. Selbst wenn ein Fall schon abschließend entschieden sei, gebe es zunehmend mehr Dienstaufsichtsbeschwerden.

Verfahrensberg weiter abgebaut

Positiv hob die BSG-Präsidentin die im Januar veröffentlichten Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform hervor. Insbesondere die Zusammenfassung von Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag und Wohngeld zu einem vereinfachten Sozialleistungsgesetz verspreche, Sozialleistungen leichter zu den Menschen zu bringen.

Insgesamt habe das BSG seinen Verfahrensberg im Jahr 2025 weiter abbauen können. So wurden 2.830 Verfahren erledigt, im Vergleich zu 2.646 neu beim BSG eingegangenen Verfahren. Im Jahr 2025 wurden 177 Revisionen und 825 Nichtzulassungsbeschwerden erledigt im Vergleich zu 230 Revisionen und 798 Nichtzulassungsbeschwerden im Vorjahr.