Berliner Verfassungsgericht soll robuster werden

Berliner Verfassungsgericht soll robuster werden
Angesichts des Erstarkens der in Teilen rechtsextremen AfD in einigen Bundesländern sollen wichtige Gerichte in ihrer Unabhängigkeit gestärkt werden. Auch Berlin will diesen Schritt gehen.

Berlin (epd). Der Berliner Senat will den Verfassungsgerichtshof des Landes besser vor Einflussnahme durch extremistische Parteien schützen. Geplant sei die Stärkung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts durch Änderung der Landesverfassung, sagte eine Sprecherin der Senatsjustizverwaltung dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine entsprechende Gesetzesinitiative wollte der Berliner Senat am Dienstag beschließen. Eine Änderung der Verfassung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses.

Zur Begründung hieß es aus der Senatsjustizverwaltung, die verfassungsrechtliche Absicherung des Verfassungsgerichtshofs weise Lücken auf. Wesentliche Bestimmungen sind demnach bislang nur einfachgesetzlich im Gesetz über den Verfassungsgerichtshof geregelt. Sie könnten deshalb mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Bindungswirkung von Entscheidungen

Hierzu gehören laut Senatsjustizverwaltung die Festschreibung des Status als Verfassungsorgan, die Festschreibung der Amtszeit der Richterinnen und Richter auf sieben Jahre und die Amtsfortführung bis zur Wahl eines Nachfolgers. Auch das Verbot der Wiederwahl, die Wahlvoraussetzung der Richterinnen und Richter sowie die Geschäftsordnungsautonomie und die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts sollen so festgeschrieben werden.

Die neun Mitglieder des Verfassungsgerichts werden vom Abgeordnetenhaus mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Männer und Frauen müssen jeweils mindestens drei der Verfassungsrichter stellen. Drei müssen Berufsrichter sein, drei weitere die Befähigung zum Richteramt haben.