Klinik darf Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nicht ganz verbieten

Klinik darf Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nicht ganz verbieten
Um die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am "Christlichen Krankenhaus" in Lippstadt ging es vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm. Nach der Entscheidung dürfen dem klagenden Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche nur teilweise untersagt werden.

Hamm (epd). In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei medizinischer Indikation am „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen weitgehenden Erfolg erzielt. Volz darf demnach sowohl in seiner Privatpraxis als auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses Abtreibungen vornehmen, weil er dort kassenärztlich ermächtigter Arzt ist.

Im Rahmen einer stationären Aufnahme im Krankenhaus hat der Arbeitgeber laut Gericht jedoch ein Weisungsrecht. Daher wurde die Klage von Volz gegen diese Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt abgewiesen. (AZ: 18 SLa 685/25)

Der Arzt hatte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten „Klinikums Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ geklagt, die ihm medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik insgesamt als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Die Weisung des Krankenhauses für seine Nebentätigkeit in der Privatpraxis sei jedoch unwirksam, urteilte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung. Auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses dürften Volz medizinisch indizierte Abtreibungen nicht untersagt werden.

Rechtsstreit mit bundesweiter Aufmerksamkeit

Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht.

Der Chefarzt startete die Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“, die bislang von etwa 340.000 Menschen unterzeichnet wurde. Vor dem Gerichtstermin fand am Vormittag eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Menschen statt.