Lippstädter Chefarzt erzielt Teilerfolg vor Landesarbeitsgericht

Lippstädter Chefarzt erzielt Teilerfolg vor Landesarbeitsgericht

Hamm (epd). In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei medizinischer Indikation am „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“ hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen weitgehenden Erfolg erzielt. Volz darf demnach sowohl in seiner Privatpraxis als auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, weil er dort kassenärztlich ermächtigter Arzt ist.

Innerhalb einer stationären Aufnahme im Krankenhaus hat der Arbeitgeber laut Gericht jedoch ein Weisungsrecht. Daher wurde die Klage von Volz gegen diese Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt abgewiesen. (AZ: 18 SLa 685/25)