Köln, Hamm (epd). Der Chefarzt der Gynäkologie am „Christlichen Krankenhaus“ in Lippstadt, Joachim Volz, wertet die Dienstanweisung zur Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen als Rechtsverstoß. Er sei Arzt und in seiner Therapie frei, sagte Volz am Donnerstag im WDR-Radio. Da habe das Direktionsrecht einer Einrichtung Grenzen. Diese Dienstanweisung, die ihm Schwangerschaftsabbrüche untersage, verstoße „schlichtweg gegen deutsches Recht“, sagte Volz.
Am Donnerstag sollte das Landesarbeitsgericht in Hamm über die Berufung des Arztes gegen die Dienstanweisung, keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu dürfen, verhandeln. (AZ: 18 SLa 685/25)
Volz: Gesetz regelt legitimen Abbruch
Es sei „höchstrichterlich in Deutschland beschlossen“, dass kein Dritter hereinreden dürfe, „ob und wie ich eine Patientin behandeln soll“, erklärte Volz. „Wir haben ein Gesetz in Deutschland, was es verbietet, einem Arzt einen legitimen Abbruch zu verbieten. Das ist gesetzlich geregelt“, sagte Volz. Auch eine Arbeitgeberin dürfe nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er sei kein Vertreter einer Religionsgemeinschaft, „sondern eben ein Arzt, der seinen Patienten verpflichtet“ sei, und nicht einer Institution, die ihm sage, wie er sich verhalten soll.
Es gehe bei ihm ausschließlich um die medizinische Indikation, unterstrich der Arzt. Das sei meistens der Fall, wenn der Mutter die Fortführung der Schwangerschaft aufgrund von physischer und psychischer Belastung nicht mehr zugemutet werden könne. Das sei in erster Linie der Fall, wenn das Kind schwere Schäden habe. „Wir warten als Ärzte nicht, bis eine Frau in Lebensgefahr ist, bevor wir eine Schwangerschaft beenden“, sagte Volz.


