Berlin, Budapest (epd). Fast drei Jahre nach dem Angriff auf Personen im Umfeld des rechtsextremen „Tages der Ehre“ in Budapest wird am Mittwoch der Schuldspruch gegen Maja T. erwartet. T. wurde 2024 von Deutschland rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. Dort drohen T. bis zu 24 Jahre Haft. In Deutschland könnten die Vergehen maximal zu einer Gesamtstrafe von 15 Jahren führen. Eine Chronologie der Ereignisse.
Februar 2023: Die nicht-binäre Maja T. soll gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche und tatsächliche Teilnehmende des rechtsextremen „Tages der Ehre“ (12. Februar) in Budapest angegriffen haben. Laut ungarischer Polizei sollen neun Personen niedergeschlagen worden sein, davon hätten sechs schwere Verletzungen erlitten. Die Berliner Tobias E. und Anna M. werden direkt in Budapest festgenommen. Anna M. durfte haftverschont nach Deutschland zurück, Tobias E. sitzt nach einem Deal bis Dezember 2024 in ungarischer Haft. Die deutschen Ermittler suchen in der Folge nach weiteren mutmaßlichen Mittätern.
11. Dezember 2023: Maja T. wird von Zielfahndern des sächsischen Landeskriminalamts in einem Hotel in Berlin festgenommen und tags darauf einem Ermittlungsrichter in Dresden vorgeführt.
27./28. Juni 2024: Das Berliner Kammergericht stimmt der Auslieferung von T. an Ungarn zu. Am nächsten Morgen legen deren Anwälte dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag gegen die Auslieferung vor. Wenige Stunden später entscheidet das Gericht, dass Maja T. vorerst nicht ausgeliefert werden darf. Da befindet sich Maja T. bereits in Ungarn. Noch in der Nacht nach der Entscheidung des Kammergerichts wurde T. in einen Hubschrauber gesetzt, mit dem es für sie über Österreich nach Ungarn ging.
20. Januar 2025: Sieben weitere Personen stellen sich in Deutschland, gegen sechs von ihnen lagen Haftbefehle vor. Deren Anwälte hatten bereits vorher angekündigt, die Gesuchten würden sich stellen, wenn sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. Dies wird zunächst nicht zugesichert. Anfang Februar wird bekannt, dass keine Auslieferung stattfinden soll.
6. Februar 2025: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet endgültig: Die Auslieferung von Maja T. war rechtswidrig. Das Kammergericht Berlin hatte die Haftbedingungen in Ungarn nicht hinreichend überprüft.
21. Februar 2025: In Budapest beginnt der Prozess gegen Maja T.
5. Juni - 14. Juli 2025: Maja T. tritt in den Hungerstreik. Ab 1. Juli befindet sie sich aufgrund ihres Zustands in einem Gefängniskrankenhaus. Am 14. Juli beendet sie den Hungerstreik aus gesundheitlichen Gründen.
15. Juli 2025: Wolfram Jarosch, Maja T.s Vater, bricht zu einem „Hungermarsch“ von Dresden nach Budapest auf. Er will damit die Beendigung der Isolationshaft und eine Rücküberstellung seines Kindes nach Deutschland erreichen.
26. September 2025: In München wird das erste deutsche Budapest-Urteil gegen Hanna S. gefällt. Mit 33 Verhandlungstagen ist der Prozess rund doppelt so ausführlich wie T.s Verfahren, dauert aber mit knapp sechs Monaten nur halb so lang. Hanna S. erhält eine bisher nicht rechtskräftige Haftstrafe von fünf Jahren.
13. Januar 2026: In Düsseldorf startet der Prozess gegen Paula P., Emilie D., Nele A., Moritz S. (alle 23 Jahre), sowie Luca S. (24 Jahre) und Clara W. (25 Jahre). Dabei handelt es sich um die Personen, die sich rund ein Jahr zuvor gestellt hatten.
4. Februar 2026: Am 16. Verhandlungstag soll das Urteil gegen Maja T. fallen. Zudem soll in Abwesenheit das Urteil gegen die Mitangeklagten Anna M. und den Italiener Gabriele M. gesprochen werden.


