Antidiskriminierungsstelle beklagt Schutzlücken bei Belästigung

Antidiskriminierungsstelle beklagt Schutzlücken bei Belästigung
Der Schutz vor sexueller Belästigung ist in Deutschland nicht in allen Lebensbereichen gleich hoch - das zeigt eine Analyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Beauftragte Ataman fordert eine Gesetzesänderung.
03.02.2026
epd
Von Christina Neuhaus (epd)

Berlin (epd). Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält den Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland für unzureichend. Bei Vorfällen in bestimmten Lebensbereichen sei es kaum möglich, rechtliche Schritte einzuleiten, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Analyse der Antidiskriminierungsstelle. Andere europäische Länder seien hier weiter. Über das Dokument hatte zuerst das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet.

Konkret geht es um sexuelle Belästigung unterhalb der Schwelle zur Straftat, also ohne körperlichen Übergriff. Wenn die Belästigung in einer sogenannten Vertragsbeziehung passiert, beispielsweise am Arbeitsplatz oder bei der Nutzung einer Dienstleistung, handelt es sich der Analyse zufolge um Diskriminierung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das generell vor Diskriminierung schützen soll, trifft Aussagen über sexuelle Belästigung aber nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Hier sind Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gegen den Arbeitgeber möglich. Für andere Bereiche gilt das nicht.

Anzügliche Sprüche vom Vermieter

Als Beispiele für sexuelle Belästigung in einer Vertragsbeziehung außerhalb der Arbeitswelt nennt die Stellungnahme anzügliche Bemerkungen des Vermieters oder das unvermittelte Zeigen von pornografischen Bildern durch den Fahrlehrer. „Dagegen können Betroffene rechtlich kaum vorgehen“, schreibt die Antidiskriminierungsstelle. „Diese Regelungslücke wird auch nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen geschlossen.“

In anderen europäischen Ländern sei die Sache anders, heißt es in der Analyse. Die Antidiskriminierungsstelle fragte demnach bei den Schwesterbehörden in 38 europäischen Ländern an; 18 antworteten. „In sämtlichen Ländern, die sich an der Abfrage beteiligten, ist sexuelle Belästigung sowohl im allgemeinen Zivilrecht als auch im Arbeitsrecht ausdrücklich verboten“, heißt es weiter. „Kein einziges Land verbietet sexuelle Belästigung wie Deutschland nur im Arbeitsleben.“

Ataman: Reform muss Schutz verbessern

Als Konsequenz fordert die Antidiskriminierungsstelle eine Änderung des AGG. Das Verbot der sexuellen Belästigung müsse auf alle Lebensbereiche, die im AGG erwähnt werden, ausgeweitet werden. „Das wäre für den Gesetzgeber auch ohne großen Aufwand umsetzbar“, heißt es in der Analyse.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, Ferda Ataman, sagte dem RND: „Sexuelle Belästigung ist eine Diskriminierung, vor der wir Menschen und besonders oft Frauen besser schützen müssen.“ Sie verwies auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des AGG. „Dazu muss ein besserer Schutz vor sexueller Belästigung gehören - auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in Fahrschulen.“