Musikerin scheitert mit Klage gegen sächsische Corona-Verordnungen

Musikerin scheitert mit Klage gegen sächsische Corona-Verordnungen
Die Sängerin Julia "Jule" Neigel ist erneut mit einer Normenkontrollklage gegen die sächsischen Corona-Verordnungen von 2021 gescheitert.

Bautzen (epd). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat eine Normenkontrollklage der Musikerin Julia Neigel gegen eine Corona-Schutzverordnung des Freistaates vom 5. November 2021 zurückgewiesen. Die Sängerin hatte insbesondere gegen die damals geltende „2-G-Regelung“ (geimpft oder genesen) für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen und Innengastronomie geklagt. Der 3. Senat habe den Antrag abgelehnt (3 C 91/21), teilte das OVG am Montag in Bautzen mit. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Das Urteil ist laut OVG nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht habe der Senat zwar nicht zugelassen. Die Beteiligten könnten aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Wiederholte Normenkontrollklagen

Die Musikerin hatte gegen insgesamt zwei sächsische Corona-Schutzverordnungen aus dem November 2021 zunächst ein Eilverfahren und dann Normenkontrollklagen angestrengt. Sie war damit aber wiederholt gescheitert.

In einem Teil-Urteil wies das OVG im Februar 2024 die Klage gegen die „2-G-Plus“-Beschränkungen für Kulturveranstaltungen während der Corona-Pandemie zurück. Gleiches entschied im Juni 2025 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Neigel legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, die jetzt auch abgewiesen wurde.

Finanzielle Einbußen

Die aus einer russlanddeutschen Familie stammende Sängerin wurde 1988 mit ihrer „Jule-Neigel-Band“ und dem Song „Schatten an der Wand“ bundesweit bekannt. In der Corona-Zeit ließ sie sich nicht impfen. Durch die abgesagten Konzerte seien ihr damals finanzielle Einbußen entstanden, argumentierte sie.