Münster (epd). Einem ehemaligen Guantánamo-Gefangenen darf nach Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit der Aufenthalt in Deutschland in bestimmten Fällen nicht verwehrt werden. Ein zuvor wegen Sozialleistungsbetrugs angeordnetes Einreise- und Aufenthaltsverbot sei spätestens mit Erwerb der niederländischen Staatsbürgerschaft, die den Mann zu einem EU-Bürger mache, erloschen, erklärte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Montag in Münster. (Az: 18 A 109/24)
Als EU-Bürger gelte für ihn laut dem Rückführungsverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2024 das Recht auf Freizügigkeit - damit sei eine weitere Geltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht mehr anwendbar, entschied das Gericht. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, nach der die Stadt Duisburg verpflichtet ist, das Einreise- und Aufenthaltsverbot zu beenden.
Wegen Sozialleistungsbetrugs verurteilt
Der aus Mauretanien stammende Mann war den Angaben zufolge im Jahr 2000 vom Amtsgericht Duisburg wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Stadt Duisburg wies den Mann daraufhin aus dem Bundesgebiet aus. Daraus sei nach damaligem Recht ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot gefolgt.
Von 2002 bis 2016 war er im Internierungslager Guantánamo inhaftiert. Das Lager in einem US-Militärstützpunkt auf Kuba wurde 2002 als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in Betrieb genommen.
Im Jahr 2020 hatte der Kläger eine Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots verlangt. Die Stadt Duisburg habe ihm für weitere 20 Jahre Einreise und Aufenthalt untersagt, weil von dem Mann aufgrund einer Verstrickung in die Terrororganisation Al-Qaida und die Terroranschläge vom 11. September 2001 weiterhin eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgehe. Da die Ausweisung aus dem Jahr 2000 jedoch allein auf den Sozialleistungsbetrug gestützt gewesen sei, müsse die von der Stadt angeführte Terrorgefahr außer Betracht bleiben, erklärte das Oberverwaltungsgericht.


