Köln, Düsseldorf (epd). Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels für eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeitarbeit ist bei führenden Unionspolitkern auf Ablehnung gestoßen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte der „Rheinischen Post“ (Dienstag): „Der Antrag und seine verunglückte Wortwahl gehen am Kern der Debatte vorbei.“ Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“ (Montagabend): „Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. Mein Maßstab ist eher die Flexibilisierung der Arbeitszeit.“
Linnemann sagte, er erwarte, dass die Autoren den Antrag grundlegend überarbeiten, bevor sie ihn beim Parteitag zur Beratung vorlegen. In der Debatte um Teilzeit gehe es vielmehr „um flexiblere Arbeitszeitmodelle, um mehr netto vom brutto, niedrigere Abgaben und Steuern oder den Ausbau der Kitaplätze“, stellte Linnemann klar.
Wirtschaftsflügel will Recht auf Teilzeit begrenzen
In dem Antrag für den Bundesparteitag im Februar hatte der Wirtschaftsflügel gefordert, den bisher geltenden Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig vom „Vorliegen einer besonderen Begründung“ abhängig zu machen. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Der Antrag trägt den Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“.
Dobrindt sieht wenig Erfolgsaussichten für den Antrag. „Ich glaube nicht, dass daraus ein politisches Programm wird. Das ist etwas, was sehr individuell entschieden wird, was übrigens auch in die Lebensmodelle der Menschen reinpassen muss.“ Der Begriff „Lifestyle-Teilzeit“ impliziere den Vorwurf, Menschen würden sich unnötig für Teilzeit entscheiden, sagte Dobrindt dem Sender. „Ich glaube, es gibt in der Regel einen Grund. Wenn der Grund am Schluss heißt, meine Priorität liegt auf anderen Dingen, dann finde ich das auch vollkommen akzeptabel.“
Widerspruch auch aus NRW
Auch aus anderen Teilen der Union kommt Widerspruch. NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte der „Rheinischen Post“ (Dienstag), er sehe keinen Änderungsbedarf bei der jetzigen Rechtslage. „In Nordrhein-Westfalen arbeiten knapp 70 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit und 30 Prozent in Teilzeit. Es gibt sehr gute Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung.“


