UN-Ausschuss verpflichtet Deutschland zum Schutz afghanischer Familie

UN-Ausschuss verpflichtet Deutschland zum Schutz afghanischer Familie
Deutschland muss einen geflüchteten Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie vor einer Abschiebung aus Pakistan schützen. Das entschied der UN-Menschenrechtsausschuss.

Berlin, Genf (epd). Ein früherer afghanischer Richter und seine Familie haben eine einstweilige Schutz-Anordnung des UN-Menschenrechtsausschusses gegen Deutschland erwirkt. Der Ausschuss habe die Bundesregierung aufgefordert, die Abschiebung der Familie aus Pakistan nach Afghanistan mit allen Mitteln zu verhindern, teilte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Montag in Berlin mit.

Deutschland müsse die sichere Unterbringung der Familie in Pakistan gewährleisten, stellte der Ausschuss den Angaben zufolge klar. Die GFF und die Organisation Kabul Luftbrücke unterstützen die Familie in dem Verfahren.

Todesdrohungen wegen früherer Urteile

Der Mann war oberster Richter in Afghanistan und verurteilte zahlreiche Taliban-Mitglieder, die ihm und seiner Familie heute mit dem Tod drohen. Er erhielt vor Jahren eine Aufnahmezusage für Deutschland über die sogenannte Überbrückungsliste, die die aktuelle Bundesregierung als nicht mehr rechtsverbindlich ansieht. Darum erhielten er und seine Familie keine Visa.

Der Fall des Richters beschäftigte bereits das Bundesverfassungsgericht. Dort hatte der Mann keinen Erfolg. Im Dezember klagte er auch vor dem Europäischen Gerichtshof.

Vorwurf: Regierung verletzt menschenrechtliche Pflicht

Nach Auffassung der Antragsteller verletzt die Bundesregierung ihre menschenrechtliche Pflicht, vor Folter und Tod zu schützen. Durch die vorherige Aufnahmezusage und die jahrelange Unterbringung der Familie in Pakistan habe Deutschland eine besondere Verantwortung übernommen, erläuterte die GFF.

Jetzt müsse die Bundesregierung alle diplomatischen und rechtlichen Mittel nutzen, um eine Abschiebung der Familie in die Hände der Taliban zu verhindern, erklärt Sarah Lincoln, Verfahrenskoordinatorin und Legal Director bei der GFF. Dazu gehöre die sofortige Verlängerung des mit Pakistan vereinbarten Abschiebestopps und eine erneute Prüfung ihrer Aufnahme nach Deutschland.

Taliban rächen sich an politischen Gegnern

Nach dem Sturz der Islamischen Republik Afghanistan besetzen die ehemals Verurteilten hochrangige Posten in Politik und Militär. Rache-Aktionen der Taliban an politischen Gegnern sind an der Tagesordnung.

Der UN-Menschenrechtsausschuss ist ein Expertengremium und überwacht, dass die Vertragsstaaten den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte einhalten. Einstweilige Anordnungen des Ausschusses sind zwar verbindlich, doch faktisch liegt die Umsetzung im Ermessen der Vertragsstaaten. Der Ausschuss hat keine Sanktionsmöglichkeiten.