Kritik an Vorstoß zur Einschränkung des Rechts auf Teilzeit

Kritik an Vorstoß zur Einschränkung des Rechts auf Teilzeit
25.01.2026
epd
Von Moritz Elliesen (epd)

Berlin (epd). Kritik von der Linken, aber auch aus der eigenen Partei: Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels für eine Abschaffung des grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit stößt auf Widerstand. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion einen entsprechenden Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ Ende Februar auf dem CDU-Bundesparteitag einbringen, wie das Magazin „Stern“ (Sonntag) berichtete.

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, kritisierte die Forderung ebenso wie der Vorsitzende des Sozialflügels der Christdemokraten, Dennis Radtke. Der Ökonom Marcel Fratzscher warnte vor Schäden für die deutsche Wirtschaft.

Teilzeit nur noch bei besonderer Begründung

In dem Antrag, der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird gefordert, dass der bisher geltende Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei „Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“ solle. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Zugleich heißt es in dem Antrag: „Nicht besonders begründete Teilzeit kann weiterhin einvernehmlich zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden - jedoch ohne gesetzlichen Rückkehranspruch in Vollzeit.“

Teilzeit sei etwa für Familien, Pflege und Gesundheit richtig und notwendig, sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann dem „Stern“. Aber es gebe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. Freiwillige Teilzeit „aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung“ dürfe nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden.

In der „Teilzeitfalle“

Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Radtke, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online), er wünsche sich auch, „dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln“. Dafür müssten aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessert werden, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machten.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sagte der „Rheinischen Post“ (online), eine Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeit würde „stark gegen die Wünsche vieler Deutscher gehen, dadurch die Beschäftigung tendenziell eher reduzieren als erhöhen und somit den Fachkräftemangel in Deutschland weiter erhöhen“. Als Konsequenz drohten weniger Wachstum und Wohlstand sowie ein weiterer Anstieg der Insolvenzen von Unternehmen.

Teilzeit kein Luxusproblem

Linken-Chefin Schwerdtner sagte der „Rheinischen Post“, Teilzeit sei kein Luxusproblem, „sondern oft die einzige Möglichkeit, um erwerbstätig zu bleiben“. Wer dieses Recht einschränke, dränge vor allem Frauen aus dem Job, verschärfe Einkommensverluste und treibe noch mehr Menschen in Altersarmut.

Derzeit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert. Dies gilt für Menschen, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.

Teilzeitquote bei mehr als 40 Prozent

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war die Teilzeitquote im dritten Quartal 2025 auf 40,1 Prozent gestiegen. Dies liege auch an einem Beschäftigungszuwachs in Branchen „mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im Verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil“, hieß es.