CDU-Wirtschaftsflügel will Recht auf Teilzeit abschaffen

CDU-Wirtschaftsflügel will Recht auf Teilzeit abschaffen
Der CDU-Wirtschaftsflügel macht einen Vorstoß zur Abschaffung des Rechts auf Teilzeit. Kritik kommt vom Sozialflügel der Partei.
25.01.2026
epd
Von Moritz Elliesen (epd)

Berlin (epd). Der Wirtschaftsflügel der CDU will den grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeit abschaffen. Ein entsprechender Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ solle Ende Februar auf dem Bundesparteitag eingebracht werden, berichtete das Magazin „Stern“ (Sonntag). Kritik an dem Vorstoß kommt vom Sozialflügel der Christdemokraten.

In dem Antrag, der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird gefordert, dass der bisher geltende Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei „Vorliegen einer besonderen Begründung gelten“ solle. Dazu zählten etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen. Zugleich heißt es in dem Antrag: „Nicht besonders begründete Teilzeit kann weiterhin einvernehmlich zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden - jedoch ohne gesetzlichen Rückkehranspruch in Vollzeit.“

Kritik von CDU-Sozialflügel

Teilzeit sei etwa für Familien, Pflege und Gesundheit richtig und notwendig, sagte die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Aber es gebe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. „Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden.“

Der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, Dennis Radtke, kritisierte die Forderung. „Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf“, sagte Radtke den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online). Er wünsche sich auch, „dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln“. Dafür müssten aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessert werden, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machten.

Teilzeit gesetzlich verankert

Derzeit ist ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich verankert. Dies gilt für Menschen, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden hat und deren Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Der Wunsch auf weniger Arbeitszeit muss drei Monate vorher angekündigt werden.

Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) war die Teilzeitquote im dritten Quartal 2025 auf 40,1 Prozent gestiegen. Dies liege auch an einem Beschäftigungszuwachs in Branchen „mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht und einem Beschäftigungsrückgang im Verarbeitenden Gewerbe mit einem hohen Vollzeitanteil“, hieß es.