Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Verfahren gegen vier Eisenacher Rechtsextremisten der Kampfsportgruppe „Knockout 51“ ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) teilweise aufgehoben. Wie die Karlsruher Richter am Freitag mitteilten, sei die Einordnung der Angeklagten als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zutreffend gewesen. Beanstandet wurden jedoch einzelne Aspekte der Strafzumessung sowie waffenrechtliche Bewertungen.
Damit bestätigte der 3. Strafsenat des BGH, dass es sich bei dem Zusammenschluss nicht um eine terroristische, sondern um eine kriminelle Vereinigung gehandelt habe. Die dagegen gerichtete Revision des Generalbundesanwalts blieb erfolglos. Gleichwohl ordnete der BGH eine teilweise Neuverhandlung an. Bei einem Angeklagten fehlten ausreichende Feststellungen zu einem halbautomatischen Pistolenkarabiner. Zudem sei in zwei Fällen der Strafrahmen zu niedrig bemessen worden.
Oberlandesgericht muss neu entscheiden
Nach den Feststellungen der Vorinstanz hatten drei der Männer 2019 in Eisenach die Kampfsportgruppe gegründet, der sich später ein vierter Angeklagter anschloss. Der Zusammenschluss umfasste bis zu 15 Personen und war auf körperliche Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern und Polizeibeamten ausgerichtet. Kampfsporttrainings dienten der Vorbereitung auf gewaltsame Übergriffe. Dabei kam es laut Urteil zu mehreren, teils gefährlichen Körperverletzungen.
Ein anderer Strafsenat des Thüringer OLG muss nun über den Schuldspruch eines Angeklagten erneut entscheiden. Bei zwei weiteren Angeklagten müssen die Strafen neu festgesetzt werden.


