Ruhrbistum: Vereinbarung soll Missbrauchs-Aufarbeitung sichern

Ruhrbistum: Vereinbarung soll Missbrauchs-Aufarbeitung sichern
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im Bistum Essen wollen Betroffenenbeirat und Bistumsleitung mit einer neuen Vereinbarung sicherstellen. Die Arbeit des unabhängigen Gremiums erhält als finanzielles Fundament jährlich 105.000 Euro vom Bistum.

Essen (epd). Der vor einem Jahr neu gewählte Beirat der Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen soll mit einer gesicherten finanziellen Ausstattung arbeiten. Mit Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer wurde eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, mit der die Arbeit des Gremiums für die laufende Amtsperiode „ein stabiles inhaltliches und finanzielles Fundament“ erhält, wie das Bistum am Mittwoch mitteilte.

Der Betroffenenbeirat begleitet als Expertengremium die Arbeit des Bistums Essen zur Aufarbeitung, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt und bringt die Perspektive der Betroffenen ein. Das Gremium besteht den Angaben nach derzeit aus sieben Mitgliedern und arbeitet unabhängig.

Arbeit wird vom Bistum finanziert

Das Bistum Essen stellt nach eigenen Angaben dem Beirat in der laufenden Amtsperiode bis einschließlich 2027 jährlich 105.000 Euro für seine Arbeit zur Verfügung. Mit der Vereinbarung tritt zugleich eine Satzung in Kraft, die die konkreten Aufgaben des Betroffenenbeirats beschreibt.

Dazu gehören unter anderem der Einsatz für die Interessen aller Betroffener, die kritische Auseinandersetzung mit den Konzepten und der konkreten Arbeit des Bistums Essen in Fragen der sexualisierten Gewalt sowie die Mitarbeit in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt für Aufarbeitung (UAK).