Berlin (epd). Bereits in diesem Jahr sollen laut Funke Mediengruppe Führungszeugnisse digital erhältlich sein. Die Behörden sollen das Dokument künftig nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch im PDF-Format an die Antragstellenden verschicken können, berichteten die Zeitungen der Mediengruppe am Sonntag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums. Der Vorschlag solle nun vom Bundeskabinett beschlossen und nach Vorstellung der Regierung noch in diesem Jahr umgesetzt werden.
„Das digitale Führungszeugnis wird Bürgerinnen und Bürgern künftig Zeit und Nerven sparen“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Funke-Medien. Das sei ein Beispiel für gelingende Staatsmodernisierung. „Die Digitalisierung hilft den Menschen und macht einen Unterschied.“
Auskunft über Vorstrafen
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Die Daten über Vorstrafen stammen aus dem Bundeszentralregister, das Führungszeugnis ist ein Auszug daraus. Es ist für bestimmte berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten erforderlich, etwa im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Behörden in Deutschland stellen dem Bericht zufolge jedes Jahr rund fünf Millionen Führungszeugnisse aus. Nach dem Personalausweis und der Geburtsurkunde sei das Dokument demnach am häufigsten bei der Verwaltung nachgefragt.


