Ataman: Bundeswehr muss Soldatinnen vor Belästigung schützen

Ataman: Bundeswehr muss Soldatinnen vor Belästigung schützen
Gegen Fallschirmjäger der Bundeswehr in Zweibrücken wird unter anderem wegen sexualisierter Übergriffe ermittelt. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes ruft die Verantwortlichen dazu auf, Soldatinnen vor Belästigung zu schützen

Hannover, Berlin (epd). Angesichts der Sexismus-Vorwürfe bei den Fallschirmjägern in Zweibrücken dringt die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bei der Bundeswehr auf ein entschiedenes Vorgehen zum Schutz von Soldatinnen. „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten und eine Form von Diskriminierung“, sagte sie dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Samstag): „Ich erwarte hier von der Bundeswehr, was für jeden anderen Arbeitgeber gilt: Sie muss ihre Beschäftigten vor Belästigung schützen.“

Ataman warnte zudem, dass sonst auch die Rekrutierung junger Menschen im Rahmen des neuen Wehrdienstes erschwert werde. „Sexuelle Belästigung und Diskriminierung sind nicht nur dienstwidrig, sondern schaden auch dem Ansehen der gesamten Streitkräfte, die gerade jetzt junge Menschen für den Wehrdienst gewinnen wollen“, betonte sie. „Eine Kultur des Wegsehens darf es daher nicht länger geben.“

Exhibitionismus und sexistische Sprache

Der Bundeswehr zufolge wird seit Monaten gegen 55 Angehörige des Fallschirmjägerregiments 26 in Zweibrücken wegen mutmaßlicher Fälle von Rechtsextremismus, sexualisierten Übergriffen und Drogenmissbrauch ermittelt. Drei Soldaten seien bereits entlassen worden, gegen 19 weitere sei die Entlassung eingeleitet worden. Auslöser der Ermittlungen waren Eingaben von Soldatinnen des Fallschirmjägerregiments an den Wehrbeauftragten des Bundestages.