Berlin (epd). Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Praktikumsverbot für eine Schülerin bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten bestätigt. Die Beschwerde der Schülerin aus Brandenburg gegen die Ablehnung des Praktikums durch ihre Schule sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht am Freitag in Berlin mit. Die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums sei nicht verpflichtet, der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums zuzustimmen. Mit dem Urteil sei eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder bestätigt worden. (AZ: OVG 3 S 5/26)
Die Schule habe das gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen können, weil die AfD Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde und der Bundestagsabgeordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehört, betonte das Gericht. Die Schulleitung sei nicht verpflichtet, die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen.
Kein Parteienprivileg
Die Entscheidung der Schulleitung verstoße weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung, hieß es weiter. Sie könne sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet.
Bei dem Praktikum handle es sich um eine schulische Veranstaltung anstelle des Unterrichts, betonte das Gericht. Daher komme der Schule mit Blick auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag bei der Ausgestaltung des Praktikums und der Frage, ob eine Praktikumsstätte geeignet ist, ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu.


