Berlin, Genf (epd). Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat mit einem ehemaligen afghanischen Richter und seiner schutzsuchenden Familie den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen angerufen. Ein eingereichter Eilantrag und eine Individualbeschwerde sollen die geflüchtete Familie vor einer Abschiebung durch Pakistan nach Afghanistan schützen, teilte die GFF am Mittwoch in Berlin mit.
Der Familie und etwa 1.300 weiteren Schutzsuchenden im Nachbarland Pakistan drohe in Afghanistan die Gefahr, in die Hände der extremistischen Taliban zu geraten. Im Dezember 2025 habe die Bundesregierung die Aufnahmeerklärung, die der Familie vor über drei Jahren erteilt worden sei, zurückgezogen. Das Auswärtige Amt lehne Visa-Anträge der Familie ab.
An Schutzversprechen binden
Nun soll eine einstweilige Anordnung auf Aufnahme durch den UN-Menschenrechtsausschuss erreicht werden. Der Ausschuss könne verbindlich entscheiden, dass die Bundesregierung an ihr Schutzversprechen gebunden und für die Sicherheit der Familie verantwortlich sei, hieß es weiter.
Pakistan hat angekündigt, die dort verbliebenen Afghaninnen und Afghanen aus deutschen Aufnahmeprogrammen im Januar abzuschieben. Sie hatten Aufnahmezusagen aus Deutschland bekommen, die aber dann wieder infrage gestellt wurden. Für Menschen, die Zusagen aus älteren Programmen haben, kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Dezember an, dass es keine Aufnahme geben wird. Dabei geht es um rund 650 Personen, darunter der Richter, der nun den UN-Ausschuss anruft.
GFF: Familie droht Folter und Tod
Als Strafrichter in Afghanistan habe der Familienvater hunderte Taliban-Mitglieder verurteilt, erklärte die GFF zum konkreten Fall. Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban 2021 hätten die ehemals Verurteilten hochrangige Posten in Politik und Militär besetzt. Der Familie drohe bei einer Abschiebung nach Afghanistan Folter und Tod.
Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht, dass Vertragsstaaten wie Deutschland den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte einhalten. Der Pakt garantiert das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter.


