Jobcenter verzeichnen mehr Widersprüche

Jobcenter verzeichnen mehr Widersprüche
Leistungsberechtigte haben im vergangenen Jahr mehr Widersprüche gegen Entscheidungen von Jobcentern eingelegt und auch mehr dagegen geklagt. Ungefähr zwei Drittel der Entscheidungen bestätigten allerdings das Vorgehen der Jobcenter.

Nürnberg (epd). Die Jobcenter haben im vergangenen Jahr mehr Widersprüche und Klagen gegen ihre Entscheidungen verzeichnet als im Vorjahr. Im Jahr 2025 seien insgesamt 501.667 Widersprüche eingegangen und somit 78.310 mehr als im Jahr 2024, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag in Nürnberg mit. Die Zahl der Klagen stieg demnach im vergangenen Jahr von 48.785 auf 53.164 (plus 4.379).

Von den eingegangenen Widersprüchen bearbeiteten die Jobcenter im Laufe des Jahres insgesamt 476.728. In gut 30 Prozent der Fälle seien Entscheidungen revidiert worden. Mehr als 61 Prozent der Fälle endeten durch Zurückweisung oder weil Leistungsberechtigte ihre Widersprüche zurückzogen.

Rund jede dritte Klage erfolgreich

Ähnlich wie bei den Widersprüchen sah es den Angaben zufolge bei den Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern aus: Laut Bundesagentur schlossen die zuständigen Gerichte im vergangenen Jahr 52.858 Klagen ab. Etwa zwei Drittel der juristischen Beschlüsse hätten das Vorgehen der Jobcenter bestätigt, in knapp einem Drittel sei es zu einer neuen Entscheidung gekommen.

Thematisch betrafen die Widersprüche am häufigsten Entscheidungen zur Berechnung von Kosten der Unterkunft, die Aufhebung und Erstattung von Bürgergeld sowie die Anrechnung von Einkommen oder Vermögen, teilte die Bundesagentur weiter mit. In der Kategorie „Sonstiges“ seien die meisten Widersprüche eingegangen. In dieser Kategorie seien mehrere Themenbereiche zusammengefasst, etwa das Einbehalten von Bürgergeld bei Überzahlungen oder Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung.

Widerspruchsquote steigt von 1,8 auf 2,1 Prozent

Die Widerspruchsquote sei im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr von 1,8 auf 2,1 Prozent gestiegen, hieß es weiter, die Klagequote sei bei 0,2 Prozent geblieben. Die Bundesagentur schränkte aber ein, sie könne lediglich Quoten für die gemeinsam betriebenen Jobcenter vorlegen. Im vergangenen Jahr seien 300 von 404 Jobcentern von Bundesagentur und Kommunen zusammen organisiert gewesen. Für jene 104 Jobcenter, die derzeit allein von den Kommunen betrieben werden, fehlten der Agentur diesbezügliche Zahlen.