Wiesbaden, Osnabrück (epd). Die Einkommensschere zwischen der älteren Generation und der Gesamtbevölkerung in Deutschland geht nach einer neuen Datenauswertung immer weiter auseinander. Dies geht aus einer Einkommensstatistik hervor, die das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden angefragt hat und die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Demnach lag das Durchschnittseinkommen der über 75-Jährigen 2022 noch um rund 4.100 Euro unter dem Bundesdurchschnitt, 2024 hat sich der Abstand auf über 5.500 Euro vergrößert. Die „Neue Osnabrücker Zeitung“ hatte am Freitag zuerst darüber berichtet.
Während das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung zwischen 2022 und 2024 um rund 11,5 Prozent anstieg, verzeichneten Senioren der Statistik zufolge ab 75 Jahren im selben Zeitraum lediglich ein Plus von 7,7 Prozent. Konkret verfügten Menschen dieser Altersgruppe im Jahr 2024 über ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 26.316 Euro, während der Bevölkerungsschnitt den Angaben zufolge bei 31.856 Euro lag. Auch bei der Gruppe der über 65-Jährigen wuchs der Abstand zum Gesamtdurchschnitt von rund 3.600 Euro (2022) auf knapp 4.500 Euro (2024).
„Altersarmut ist sozialer Sprengstoff“
Die Ältesten verlören relativ immer mehr an Wohlstand, sagte der BSW-Bundesvorsitzende Fabio De Masi der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Sie haben im Vergleich zur restlichen Bevölkerung immer weniger im Portemonnaie. Senioren über 75 haben am wenigsten in der Tasche.“ Der ehemalige Linken-Politiker warnte: „Altersarmut ist sozialer Sprengstoff für unser Land.“
De Masi forderte eine Reform nach dem Vorbild Österreichs: Dort sei die Durchschnittsrente für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, 800 Euro höher. „Das ist möglich, weil dort alle Bürger - auch Politiker und Beamte - in das System einzahlen und die Produktivität wächst.“ Sollte das BSW nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl in den Bundestag einziehen, werde die Partei als eine der ersten Initiativen eine Einzahlpflicht für alle Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rente beantragen, kündigte De Masi an.
Nettoäquivalenzeinkommen
Das Nettoäquivalenzeinkommen bezeichnet als personeller Wohlstandsindikator das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen. Es unterscheidet sich vom bloßen Haushaltsnettoeinkommen, indem es die Zahl der Personen in einem Haushalt sowie Bedarfsunterschiede von Menschen unterschiedlicher Lebensalter berücksichtigt.


