Lehrergewerkschaft kritisiert Jugendarrest für Schulschwänzer

Lehrergewerkschaft kritisiert Jugendarrest für Schulschwänzer
Experten zufolge steigt die Zahl der Schulverweigerer. Einige Bundesländer stecken die Schwänzer für ein paar Tage in den Arrest, die GEW hält das für falsch.

Berlin (epd). Die Praxis des Jugendarrestes für uneinsichtige Schulschwänzer stößt bei der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf scharfe Kritik. „Dass Jugendliche wegen wiederholten Schulschwänzens für ein paar Tage ins Gefängnis müssen, ist im Prinzip eine schulpolitische und pädagogische Bankrotterklärung“, sagte GEW-Vorstandsmitglied Anja Bensinger-Stolze dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Samstag). Der Fokus müsse auf Prävention statt Intervention liegen und auf Pädagogik statt Strafe.

Die Zahl der Schulverweigerer habe in den vergangenen Jahren Experten zufolge zugenommen, hieß es. Besonders betroffen seien demnach Kinder aus bildungsfernen und benachteiligten Familien.

Niedersachsen Spitzenreiter

In Deutschland landen dem Medienbericht zufolge jedes Jahr Hunderte Schüler im Jugendarrest. Niedersachsen sei bundesweit Spitzenreiter. Allein im ersten Halbjahr 2025 habe es 241 Arrestanten und 114 Arrestantinnen gegeben. In den Zahlen sind auch Bremer Schüler enthalten, da das Land Bremen keinen eigenen Jugendarrest hat und dieser stattdessen in Niedersachsen vollzogen wird.

Hinter Niedersachsen liegt Hessen laut „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ mit 48 Jugendlichen (Stand Oktober 2025). In den Jugendarrestanstalten in Baden-Württemberg seien es zum Zeitpunkt der Abfrage in diesem Jahr 33, in Thüringen 25, in Schleswig-Holstein 14 und in Sachsen 2 Schulverweigerer gewesen, die Arrest bekamen. In Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Saarland gebe es keine aktuellen Fälle. Bayern, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen würden keine Zahlen zu möglichen Schulverweigerern erheben. Das Justizministerium Sachsen-Anhalt habe nicht auf die Anfrage geantwortet.

„Grundsätzlich tauglich“

Das niedersächsische Justizministerium verteidigte die Praxis. Der Arrest für Schulabstinenzler sei ein „grundsätzlich taugliches Mittel, um auf Jugendliche einzuwirken“. Grundsätzliche fachliche Bedenken gegen das derzeitige Sanktionierungssystem bestünden nicht.