Potsdam (epd). Der AfD-Landesverband Brandenburg geht nicht weiter juristisch gegen die 2020 vom Verfassungsschutz bekanntgegebene Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vor. Die Klagen gegen die Einstufung sowie gegen die Erwähnung der AfD in den brandenburgischen Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 und den Pressemitteilungen dazu seien zurückgenommen worden, teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitag mit. (AZ: VG 9 K 188/21 und VG 9 K 1907/21)
Das Verwaltungsgericht habe die Verfahren deshalb eingestellt, hieß es. Die für den 14. und 15. Januar 2026 anberaumten Termine zur mündlichen Verhandlung der Streitsachen seien aufgehoben worden. Die Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg von 2025 als gesichert rechtsextrem sei Gegenstand einer weiterhin anhängigen Klage, die noch nicht terminiert sei. (AZ: VG 9 K 1582/25)


