Minimal geändertes Sparpaket für Krankenkassen verabschiedet

Minimal geändertes Sparpaket für Krankenkassen verabschiedet
Nach Änderungen in letzter Minute haben Bundestag und Bundesrat den Weg für das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen freigemacht. Damit können nun auch viele weitere Regelungen aus dem gleichen Gesetz in Kraft treten.

Berlin (epd). Das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen ist unter Dach und Fach. Am Freitag stimmte zunächst der Bundestag dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zu, einige Stunden später wurde dieser auch vom Bundesrat gebilligt. Damit kann das Gesetz wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten. Es soll die Ausgaben der Krankenkassen im kommenden Jahr um rund zwei Milliarden reduzieren und so steigende Beiträge verhindern.

Die Länder hatten das Vorhaben zunächst im Bundesrat gestoppt, weshalb der Vermittlungsausschuss tätig werden musste. Das Gremium, in dem Bundestag und Bundesrat vertreten sind, schlug am Mittwochabend vor, das Paket mit kleinen Änderungen zu verabschieden, was nun geschah. Neu ist vor allem eine Regelung, um die geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 zu begrenzen und Nachwirkungen in den Folgejahren auszuschließen. Auf die Krankenhäuser entfällt der größte Teil des Sparpakets, nämlich eine Summe von rund 1,8 Milliarden Euro.

Kassenverband sagt steigende Beiträge voraus

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bedankte sich im Bundesrat für die Einigung. Sie kündigte weitere intensive Verhandlungen für das kommende Jahr an, da die Krankenkassen 2027 vor „weitaus größeren Herausforderungen“ stünden - Warken sprach von einer zweistelligen Milliardenlücke.

Der Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Oliver Blatt, erklärte, die Verabschiedung des Sparpakets sei ein wichtiges Signal. „Aber wir müssen auch klar sagen, dass die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen werden, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden“, fügte er hinzu. „Viele Millionen Versicherte und deren Arbeitgebende müssen sich darauf einstellen, dass die Krankenkassenbeiträge zum Jahreswechsel steigen werden.“

Die Sparmaßnahmen waren nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Vorgesehen sind darin auch ein besserer Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und eine Vereinfachung von Pflegeanträgen. Zudem wird die Regelung zur Zahl der Kinderkrankentage bis Ende 2026 verlängert.