Zweifel an Kompromiss zum Krankenkassen-Sparpaket

Zweifel an Kompromiss zum Krankenkassen-Sparpaket
Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss beim Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen gefunden. Die Kürzungen bei den Kliniken sollen keine dauerhaften Auswirkungen haben. Bundesrat und Bundestag wollen am Freitag abstimmen.
18.12.2025
epd
Von Nils Sandrisser und Lena Köpsell (epd)

Berlin (epd). Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss beim geplanten Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Die vorgesehenen Einsparungen bei der Klinikvergütung sollen auf das Jahr 2026 begrenzt werden, wie der Bundesrat am Mittwochabend in Berlin mitteilte. Die einmalige Kürzung bleibe damit ohne Auswirkung auf die Finanzausstattung der Krankenhäuser in den Folgejahren.

Nach der Einigung gab es am Donnerstag Zweifel, ob dies steigende Beiträge verhindern kann. Der Sozialverband VdK sieht die entscheidende Frage in einer gerechteren Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die aus dem Topf der Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Der AOK-Bundesverband sprach von einem „Kuhhandel“.

Andere Vorhaben liegen auf Eis

Im November hatte der Bundesrat das im sogenannten Pflegekompetenzgesetz enthaltene Sparpaket in Höhe von rund zwei Milliarden Euro gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist ein Streit ums Geld. Der größte Teil des Sparpakets, das die Krankenkassen nächstes Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlasten soll, entfällt auf die Krankenhäuser. Die Länder fürchten, dass sie die Kliniken deshalb stärker unterstützen müssen, und zwar über 2026 hinaus. Eigentlich war vorgesehen, dass das fragliche Gesetz größtenteils zum Jahreswechsel in Kraft tritt.

Durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses liegen nun eine ganze Reihe von Vorhaben auf Eis. Denn das Sparpaket war nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Vorgesehen sind darin außerdem ein besserer Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und eine Vereinfachung der Anträge auf Pflegeleistungen. Zudem soll damit die Regelung zur Zahl der Kinderkrankentage bis Ende 2026 verlängert werden. Damit der Kompromiss wirksam wird, wollen Bundestag und Bundesrat am Freitag darüber abstimmen.

Steuer-Mehrbelastung ausgeschlossen

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte, ihr Verband gehe weiter davon aus, dass die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr die Drei-Prozent-Marke überschreiten werden. Im nächsten Jahr müsse die Finanzkommission Vorschläge vorlegen, wie die Beitragslast nachhaltig gebremst oder sogar gesenkt werden könne. „Der VdK fordert eine Anhebung der Steuerzuschüsse und sieht zudem eine Lösung darin, dass sehr gut verdienende Menschen einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten“, sagte Bentele. Sie unterstützte auch Forderungen nach einem Ausgabenmoratorium bei Leistungserbringern, etwa Kliniken und ambulanten Versorgern.

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, kritisierte den Kompromiss, weil er den Krankenhäusern für 2027 Kompensationen dafür zusichere, dass ihre Einnahmen im kommenden Jahr weniger stark stiegen. Das sei „Kuhhandel zulasten der Beitragszahlenden“. Es sei „angesichts der fehlenden Finanzverantwortung des Bundes“ für die gesetzliche Krankenversicherung und bei deren angespannter Finanzlage problematisch, dass eine Mehrbelastung der Steuerzahler ausgeschlossen worden sei.