Karlsruhe (epd). Die Bundesanwaltschaft hat gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen mutmaßlichen Unterstützer der rechtsterroristischen Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“ Anklage erhoben. Die Angeschuldigten sollen sich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung oder deren Unterstützung verantworten, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Weitere Anklagepunkte gegen einzelne Beschuldigte sind unter anderem versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, Raub und Verstöße gegen das Sprengstoffrecht. Ihr Ziel sei es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, betonte die Bundesanwaltschaft. Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang.
Sieben Beschuldigte in U-Haft
Einem Angeklagten wird den Angaben zufolge auch die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und eines Explosionsverbrechens vorgeworfen. Sieben der acht Beschuldigten seien in Untersuchungshaft, hieß es. Ein weiterer Haftbefehl sei außer Vollzug gesetzt worden.
Die acht Männer werden in wechselnder Beteiligung mit einer Reihe von Taten aus der jüngeren Vergangenheit in Verbindung gebracht. Darunter sind den Angaben zufolge ein Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern in Brandenburg im Oktober 2024, ein versuchter Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln im Januar 2025, Planungen zu einem Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg in Brandenburg ebenfalls zu Jahresbeginn und mehrere Angriffe auf Personen, die sie für pädophil hielten.
Nur durch Zufall keine Verletzten
Zum Anschlag von Altdöbern hieß es, der Gebäudekomplex sei seinerzeit von mehreren Personen bewohnt worden, die nur durch Zufall nicht verletzt wurden. Durch den Anschlag sei ein Sachschaden in Höhe von rund 550.000 Euro entstanden.
Das Verfahren findet nach Angaben des Generalbundesanwalts vor dem Oberlandesgericht in Hamburg statt, weil es dort einen Staatsschutzsenat gibt und zwei der mutmaßlichen Rädelsführer zur Zeit ihrer Festnahme in Wismar in Mecklenburg-Vorpommern wohnten. Das Hamburger Gericht ist in solchen Staatsschutzverfahren auch für das nordostdeutsche Bundesland zuständig.



