Kabinett beschließt Neuerungen bei privater Altersvorsorge

Kabinett beschließt Neuerungen bei privater Altersvorsorge
Die Regierung will, dass die Bevölkerung in größerem Umfang privat fürs Alter vorsorgt. Dabei sollen veränderte Fördermöglichkeiten, neue Geldanlageprodukte und ein spezielles Angebot für Kinder helfen.

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat eine Reihe von Neuerungen bei der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für die sogenannte Frühstartrente, mit der sie Kindern den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtern will. Für Vorsorgeprodukte für Erwachsene wurden ebenfalls Änderungen beschlossen. Ziel sei es, „die private Altersvorsorge zu revitalisieren“, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

Demnach wird das System der staatlichen Förderung umgestellt: Für jeden eingezahlten Euro gibt der Staat künftig 30 Cent dazu. Das gilt bis zu einer Einzahlung von 1.200 Euro im Jahr. Weitere 600 Euro an Einzahlungen werden mit 20 Cent pro Euro gefördert. Obendrauf kommen Zulagen für Familien mit Kindern sowie für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen. Durch die Umstellungen werden jährlich dreistellige Millionenkosten für den Staat erwartet.

Zehn Euro im Monat vom Staat

Um das Ganze leichter zugänglich zu machen, sollen Anbieter verpflichtet werden, ein Standardprodukt im Portfolio zu haben, bei dem die Nutzenden sehr wenige Entscheidungen treffen müssen. Die Kosten werden auf 1,5 Prozent der durchschnittlichen jährlichen Rendite gedeckelt. Bei anderen Produkten soll es möglich sein, das Geld im Vergleich zu heute mit höherem Risiko und zugleich höheren Renditechancen anzulegen. Insgesamt sollen die Altersvorsorgeprodukte besser vergleichbar werden und auch ein Wechsel leichter möglich sein.

Für die Frühstartrente beschloss das Kabinett lediglich Eckpunkte; ein Gesetzentwurf muss noch ausgearbeitet werden. Kern ist ein staatlicher Zuschuss von zehn Euro im Monat für ein Altersvorsorgedepot, das Eltern für ihre Kinder anlegen. Los geht es mit Kindern, die 2026 sechs Jahre alt werden; weitere Jahrgänge sollen folgen. Eröffnen die Eltern kein Depot, legt der Staat das Geld an und überträgt es später in einen Altersvorsorgevertrag des erwachsenen Kindes.