Mainz, Erfurt (epd). Der Bundesligaclub 1. FSV Mainz 05 will die Millionenentschädigung für seinen Ex-Spieler Anwar El Ghazi nicht hinnehmen und versucht, doch noch einen Revisionsprozess beim Bundesarbeitsgericht durchzusetzen. Bereits in der vergangenen Woche sei eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, teilte das Gericht in Erfurt am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Das Kündigungsschutzverfahren im Streit um mehrere Pro-Palästina-Beiträge des Profifußballers hatte Mainz 05 zuvor klar verloren. Zuerst hatte die Mainzer „Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Im November hatte nach dem Arbeitsgericht Mainz auch das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht einer Kündigungsschutzklage des Niederländers stattgegeben. Die Äußerungen, die Mainz 05 zur fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewegt hatten, seien durch die Meinungsfreiheit gedeckt. El Ghazi habe in seinen Social-Media-Einträgen weder den Überfall der Hamas auf Israel vom Oktober 2023 gerechtfertigt oder unterstützt noch Israel das Existenzrecht abgesprochen. Der Bundesligaverein muss El Ghazi rund 1,5 Millionen Euro Gehalt nachzahlen (AZ: 3SLa 254/24). Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Hohe Hürden für Beschwerdeverfahren
Die rechtlichen Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde sind grundsätzlich sehr hoch, da die Beschwerdeführer beispielsweise schwerwiegende Verfahrensfehler im vorangehenden Gerichtsverfahren nachweisen müssen. Am Bundesarbeitsgericht lag die Erfolgsquote im 2024 bei unter fünf Prozent.
In einem zweiten, parallel am Arbeitsgericht Mainz geführten Prozess klagt El Ghazi nach seinem erzwungenen Wechsel die Gehaltsdifferenz zwischen seinem Vertrag bei Mainz 05 und dem bei seinem späteren Verein Cardiff City ein. Nach Aussage des Sportler-Anwalts Alexander Bergweiler geht es dabei um eine Summe von weiteren 1,2 Millionen Euro.



