Versammlungsverbot rund um Chanukka-Feier in Berlin

Versammlungsverbot rund um Chanukka-Feier in Berlin
Nach dem Anschlag auf ein Chanukka-Fest in Sydney hat die Berliner Polizei eine Allgemeinverfügung für das Lichterentzünden am Mittwoch in Berlin erlassen. In einem Sperrkreis rund um das Brandenburger Tor dürfen keine Versammlungen stattfinden.

Berlin (epd). Die Berliner Polizei hat für das feierliche Chanukka-Lichterentzünden am Mittwoch vor dem Brandenburger Tor die Versammlungsfreiheit beschränkt. Laut der Allgemeinverfügung sind von 12 bis 18 Uhr die Bereiche Pariser Platz, Platz des 18. März und Unter den Linden zwischen Pariser Platz und Wilhelmstraße betroffen. Auch Fahrzeuge, Motorräder und Fahrräder dürfen in dem Zeitraum nicht abgestellt werden.

Im Gegensatz zum Lichterentzünden in den Vorjahren wird jeglicher Publikumsverkehr von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eingelassen werden nur geladene Gäste, heißt es.

150 Euro für abgestellte Gegenstände

Bei Zuwiderhandlung gegen das Versammlungsverbot droht den Angaben zufolge die Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Für Gegenstände, die beseitigt werden müssen, werden voraussichtlich 150 Euro in Rechnung gestellt.

Am Mittwoch findet vor dem Brandenburger Tor das jährliche Entzünden des größten Chanukka-Leuchters Europas statt. Daran teilnehmen werden neben Rabbiner Yehuda Teichtal von der Jüdischen Gemeinde Chabad Berlin Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner, Bundesaußenminister Johann Wadephul (alle CDU) sowie der israelische Botschafter Ron Prosor.

In der Begründung verweist die Berliner Polizei auf die angespannte aktuelle Lage im Nahen Osten. Im Zusammenhang mit einer öffentlich sichtbaren jüdischen Veranstaltung sei „ein spontanes Versammlungsgeschehen“ nicht auszuschließen. Zudem wird auf den mutmaßlichen Terroranschlag auf ein Chanukka-Fest am Sonntag in Australien hingewiesen. Zwei Täter hatten am Bondi Beach in Sydney 15 Menschen erschossen.