Düsseldorf (epd). Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat die massive Kritik an den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen für eine Pflegereform zurückgewiesen. „Die Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, Grundlagen für eine Reform zu erarbeiten, auf deren Basis wir den Gesetzgebungsprozess einleiten können. Das hat sie getan“, sagte Warken der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag).
Jetzt gehe es darum, in Abstimmung mit der von ihr eingesetzten Finanzkommission der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „zu einem umfangreichen Reformkatalog“ zu kommen, erklärte Warken weiter. „Die Maßnahmen hängen alle zusammen. Stückwerk wäre fatal“, unterstrich sie.
Warken: Erwartung war zu groß
Es seien „an einigen Stellen“ auch konkrete Vereinbarungen getroffen worden, sagte Warken weiter. Als Beispiele nannte sie „den Schwerpunkt Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Überprüfung der Begutachtungssystematik zur Einstufung in die Pflegegrade“.
Zur Kritik an unklarer Finanzierung erklärte die Ministerin: „Die Erwartung an die Kommissionsergebnisse ist an dieser Stelle wahrscheinlich zu groß gewesen.“ Es liege in der Natur der Sache, dass in einer Arbeitsgruppe mit Bund, Ländern und Kommunen „niemand freiwillig aufzeigt, wenn es um Kostenübernahmen geht, beispielsweise für die Deckelung des Pflegeeigenanteils“. Der Anspruch müsse sein, dass die Pflegeversicherung künftig unabhängig von kurzfristigen Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanzierbar bleibe.
„Politisches Ziel, Mehrbelastungen zu vermeiden“
Warken sprach sich gegen den Vorschlag aus, Besserverdienende zur Gegenfinanzierung stärker zu belasten und die Lohngrenze, auf die man Pflegebeiträge zahlen muss, von 5.500 auf 8.000 Euro zu erhöhen. „Mein politisches Ziel ist es, Mehrbelastungen zu vermeiden“, sagte die Ministerin. Sie bevorzuge andere Ansätze. In den anstehenden Gesprächen in der Koalition gehe es darum, „wie wir für die Finanzierung insgesamt eine gute Lösung finden“.
Der Gesetzentwurf soll laut Warken bis zur Mitte des kommenden Jahres vorgelegt werden. Die geplante Pflegereform müsse zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Kritik von Verbänden und Kassen
Am Donnerstag hatte die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Beschlüsse vorgelegt. Demnach soll es für zu Hause lebende Pflegebedürftige und ihr Umfeld mehr Beratung und Anleitung geben. Ändern soll sich voraussichtlich auch die Definition der fünf Pflegegrade. Bei der Finanzierung des Pflegesystems und der Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen in Heimen wurden laut dem Papier verschiedene Modelle diskutiert und durchgerechnet.
Nach der Veröffentlichung der Beschlüsse hatten Verbände, Kassen und Fachleute überwiegend Kritik an dem Papier geäußert. Sozialverbände monierten vor allem, die Vorschläge im Papier seien unkonkret. Auch klare Aussagen zur Finanzierung wurden angemahnt.



