Krankenkassen verklagen Staat im Streit um Bürgergeld

Krankenkassen verklagen Staat im Streit um Bürgergeld
Die gesetzlichen Krankenkassen beklagen seit Langem, dass der Staat ihnen zu wenig Geld für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden überweise. Nun beschreiten sie den Rechtsweg.

Berlin (epd). Die gesetzlichen Krankenkassen verklagen den Staat auf höhere Zahlungen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden. Die ersten Klagen im Namen mehrerer Kassen seien am Freitag eingereicht worden, teilte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) am Montag in Berlin mit. Weitere sollen in den kommenden Tagen folgen.

Bei dem Rechtsstreit geht es um Menschen im Bürgergeldbezug. Für sie zahlt der Staat die Krankenkassenbeiträge in Form einer Pauschale. Derzeit bekommen die gesetzlichen Kassen für jedes Mitglied im Bürgergeldbezug 133,17 Euro im Monat. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass das nur etwa ein Drittel der tatsächlichen Kosten decke. Er spricht von insgesamt rund zehn Milliarden Euro im Jahr, die zusätzlich nötig seien.

„Die gesetzlichen Krankenkassen subventionieren hier den Staat“, erklärte die Verwaltungsratsvorsitzende des Verbands, Susanne Wagenmann. „Das ist unfair den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden gegenüber“, die höhere Beiträge zahlen müssten, was auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland schade.

Verband will Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Formal richten sich die Klagen den Angaben zufolge gegen die aktuellen Bescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung. Die Behörde mit Sitz in Bonn weist den Kassen jeweils im November für das kommende Jahr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu, in dem die Mittel zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenfließen.

Eingereicht wurden die Klagen beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die einzelnen Kassen hatten den GKV-Spitzenverband mit der Klageführung beauftragt. Der Ko-Verwaltungsratsvorsitzende Uwe Klemens kündigte am Montag an, man bleibe an der Sache „so lange dran, bis das höchstrichterlich entschieden ist“. Der Verband will den Angaben zufolge im Verfahren vor dem Landessozialgericht anregen, dass die Angelegenheit direkt dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird.