Mindestlöhne in der Altenpflege sollen in zwei Schritten steigen

Mindestlöhne in der Altenpflege sollen in zwei Schritten steigen
Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Die Vergütung steigt bis zum Juli 2027 in zwei Schritten.

Berlin (epd). Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen steigen. Das hat die Pflegekommission einstimmig beschlossen, wie Bundesarbeits- und Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilten. Für Pflegehilfskräfte wird demnach in zwei Schritten bis zum Juli 2027 eine Anhebung auf 16,95 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 18,26 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 21,58 Euro pro Stunde vorgeschlagen. Damit steigen die Lohnuntergrenzen insgesamt um rund 5,3 Prozent.

Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Kommission zudem weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Dieser soll weiterhin neun Tage pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) betragen. Empfohlen wird eine Laufzeit bis zum 30. September 2028.

Mehr Geld für 1,3 Millionen Beschäftigte

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten laut Ministerium in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 30. Juni 2026 gültig. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte, sie begrüße die aktuelle Empfehlung der Pflegekommission: „Sie bringt spürbare Lohnsteigerungen für unsere Pflegekräfte. Das ist ein starkes Zeichen und eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, Angehörigen und die ganze Pflegebranche.“

Die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission und ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorin, Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), betonte, der Beschluss gebe den Pflegeeinrichtungen im Hinblick auf die Mindestentgelte Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Der Anstieg des Mindestlohns muss nun noch per Verordnung vom Arbeitsministerium beschlossen werden.